Berlin – Das Korruptionsbekämpfungsgesetz mit den §§ 299 a, b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen – wird die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, medizinischen Einrichtungen und Ärzten noch mehr reglementiert. Die Strafbarkeit von niedergelassenen Ärzten und anderen Gesundheitsberufen wurde komplett neu geregelt. Was früher gemacht wurde, kann heute strafbar sein. Die Staatsanwaltschaften haben generell intensivere Ermittlungen angekündigt. Die Gefahr: Schon ein Korruptionsverdacht kann für Unternehmen und Ärzte erhebliche Reputationsverluste und große wirtschaftliche Schäden bedeuten.
Auch die Corona-Pandemie hat vieles verändert:
- Unter welchen Bedingungen dürfen die Unternehmen Medizinprodukte oder Schutzausrüstung verschenken?
- Was passiert bei der Absage eines Kongresses oder der Umwandlung in eine elektronische Veranstaltung?
- Wie sind Vertragsklauseln angesichts der Pandemie rechtssicher zu gestalten?
- Wann sind kostenlose Web-Seminare als unzulässige Vorteile einzustufen, insbesondere bei Amtsträgern?
- Wie ist die Beurteilung auf europäischer Ebene?
Diese und weitere Fragen beantwortet die
Digitale Healthcare Compliance Schulung der BVMed-Akademie
Donnerstag, 18. Februar 2021 | 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
(2 Module á 3 Stunden)
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Referenten sind Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert von der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Carsten Clausen von der B. Braun Melsungen AG, Dr. Peter Dieners von Clifford Chance Deutschland LLP sowie Dr. Marc-Pierre Möll und Björn Kleiner vom Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed).
Die Teilnahmegebühr beträgt 240,00 € pro Person zzgl. gesetzlicher MwSt. Inbegriffen sind die Veranstaltungsunterlagen, individuelle Fragen und ein Abschlusstest mit Zertifikat.
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