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Medizinische Souvenirs oft bedenklich

Arzneimittelkauf im Ausland

Düsseldorf – Gerne nutzen Reisende ihre Urlaubsfreuden, um sich an fernen Orten mit preiswerten Arzneimitteln einzudecken. Doch vor der leichtfertigen Mitnahme eines Vorrats an Kopfschmerztabletten, Potenzpillen und Co. sollten sie sich hüten: Eine Einfuhr nach Deutschland ist nur für den persönli­chen Bedarf erlaubt. Medikamenten-Mitbringsel sollten, auch wenn sie noch so verlockend erscheinen, auf keinen Fall bei fliegenden Händlern, son­dern nur in zugelassenen Apotheken gekauft werden. „Wer solche Mittel ohne ärztlichen Rat einnimmt, setzt leichtfertig seine Gesundheit aufs Spiel“, warnt die Verbraucherzentrale NRW: „Denn bei Arzneimitteln im Ausland können Käufer nie wissen, ob es sich um Fälschungen handelt und welche Inhaltsstoffe in den dortigen Pillen, Pulvern und Pasten enthalten sind.“ Aber auch für den Medikamenten­kauf in einer seriösen Apotheke gelten – je nach Reiseland – unter­schiedliche Regelungen, die Urlauber kennen sollten: – Arzneimittel aus Europa: Verschreibungspflichtige Medika­mente, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in Island, Liechtenstein und Norwegen gekauft werden, dürfen nach Deutschland eingeführt werden, falls sie auf dem deut­schen Markt zugelassen sind. Der Kauf von frei verkäuflichen Arzneimitteln – etwa Nahrungsergänzungs- und Naturheilmittel – ist problematisch, weil solche Präparate in vielen Fällen den strengen Auflagen in Deutschland nicht standhalten. – Arznei aus außereuropäischem Ausland: Ein Import von Medikamenten aus Nicht-EU-Ländern ist hingegen verboten. Zulässig ist nur das Mitführen von Arzneimitteln, die für einen akuten Bedarf während der Reise im Ausland gekauft wurden. Es dürfen auch keine Arzneimittel – etwa aus der Türkei oder aus Thailand – per Post die bundesdeutsche Grenze passieren. – Beipackzettel: Aspirin ist nicht gleich Aspirin. Arzneimittel, die im Ausland hergestellt werden, können trotz Namensgleichheit abwei­chende Inhaltsstoffe und Dosierungen enthalten. Deshalb sollen Urlauber, die ein Medikament benötigen, vor der Ein­nahme am besten einen Arzt oder Apotheker vor Ort fragen oder – sofern sprachlich möglich – den Beipackzettel lesen, um sich über die Zusammensetzung und Wechselwirkung mit anderen Arzneimitteln zu informieren. – Versandapotheken: Kunden, die preiswert Arzneimittel aus dem Ausland übers Internet bestellen wollen, sollten vorher prüfen, ob sie es mit einer seriösen Bezugsquelle zu tun haben. Arznei­mittel, die über deutsche Versandapotheken und von Anbietern aus der Europäischen Union angeboten werden, sind unbe­denklich. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information hilft unter http://www.dimdi.de bei der Suche einer seriösen Versandapotheke. Doch Vorsicht: Auf dem grenzen­losen Markt des World Wide Web tummeln sich ansonsten unzählige Schwindler und Quacksalber, die teilweise sehr überzeugend für ihre Produkte werben. So ist zum Beispiel das jeweilige Informations­material oft in deutscher Sprache verfasst, um seriös und vertrauenerweckend zu wirken. Privatpersonen dürfen jedoch keine Medikamente in Nicht-EU-Ländern bestel­len. Das Gesundheitsrisiko ist zu hoch. Der Spareffekt wird hierbei auch oftmals überschätzt: In den meisten Fällen zahlt sich lediglich der Bezug von nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln per Internet aus. Allerdings heben die Versand­kosten den preis­werten Vorteil in einigen Fällen wieder auf. Ein vorheriger Preisvergleich mit anderen Produkten im Internet und dem vergleichbaren Angebot bei einer Apotheke vor Ort ist von daher unerlässlich.

Weitere Informationen zum Thema Arzneimittelkauf gibt’s im Internet unter http://www.vz-nrw.de . Neutralen und kundigen Rat gibt’s auch bei einer örtlichen Gesundheitsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Adressen und Kosten unter http://www.vz-nrw.de