Berlin – Medienberichten zufolge sollen Teile eines von ABDA und KBV entwickelten Modells zur Arzneimittelversorgung Eingang in das Versorgungsgesetz finden. Zentrales Element ist dabei die Erstellung eines Wirkstoffkatalogs für alle versorgungsrelevanten Indikationen, aus dem dann in der Apotheke ein Arzneimittel für den Patienten ausgewählt werden soll.
Dazu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:
“ABDA und KBV wollen Patienten in Zukunft noch besser beraten und dadurch die Therapietreue und die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern. Das begrüßen und unterstützen wir. Und: Das erwarten die Patienten heute bereits zurecht.
Eine klare Ablehnung geben wir dagegen dem Vorschlag von Medikationskatalogen und Listenmedizin. Denn der richtigen Analyse folgt ein falscher Lösungsvorschlag: Nur eine auf den einzelnen Patienten abgestimmte, individuelle Beratung kann die Therapietreue verbessern. Dafür aber braucht es aber gerade die ärztliche Therapiefreiheit und keine pauschale Listenmedizin.