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Medikationswechsel durch Rabattverträge beeinträchtigen die Patientengesundheit

Pressemitteilung

Bonn – Das Marktforschungsinstitut IMS Health hat im Auftrag des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) untersucht, ob Arzneimittel-Rabattverträge einen Einfluss auf die Therapiequalität und den Versorgungsalltag von Patienten haben. Primäres Studienziel ist die Analyse, inwieweit es durch die rabattvertragsbedingten Medikationswechsel zu Effekten auf die Compliance (Therapietreue) sowie Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Therapie kommt.

Die ersten Ergebnisse der Studie hat der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann gestern (10.02.2010) im Rahmen eines Gespräches Bundegesundheitsminister Dr. Philipp Rösler vorgestellt. Die Ergebnisse lassen auf Compliance Probleme und eine Beeinträchtigung des Therapieerfolgs durch Rabattverträge schließen. Bei den drei analysierten Therapiegebieten (Lipidsenker, Antidepressiva, Insuline) waren signifikante Veränderungen im Hinblick auf die Compliance und die Verträglichkeit der Präparate nach einem Verordnungswechsel zu beobachten. Dies hatte negativen Einfluss auf die Entwicklung bestimmter medizinisch relevanter Parameter, wie den Blutzucker- und den Cholesterinspiegel. Diese alarmierenden Ergebnisse lassen darauf schließen, dass die Rabattverträge nicht nur – wie bereits belegt und durch das Bundeskartellamt bestätigt – aus ökonomischer Sicht sondern auch aus medizinischer Sicht bedenkliche Nebenwirkungen haben.

Es wurden Therapiewechsel sowie Patienten- und Arztverhalten am Beispiel der Präparategruppen Lipidsenker, Antidepressiva und Insuline untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse lauten:

Lipidsenker: – 12,3% der Patienten werden nach einem rabattvertragsbedingten Präparatewechsel wieder auf das ursprüngliche Produkt umgestellt. – Bei Fortsetzung der Simvastatin-Therapie mit einem rabattierten Produkt vergrößert sich der Verordnungsabstand um durchschnittlich 12 Tage, d.h. die Präparate werden offensichtlich weniger regelmäßig eingenommen. – Die Cholsterin-Senkung bei Patienten, die rabattvertragsbedingt das Medikament wechselten, ist geringer als bei Patienten, die weiter mit den vertrauten Produkten behandelt werden.

Antidepressiva: – 5,2% der Patienten haben Probleme mit dem rabattvertragsbedingten Wechsel, sie werden auf das ursprüngliche Produkt zurückgestellt. – Fast die Hälfte der Antidepressiva-Patienten bekommen innerhalb des ganzen Jahres nach dem Produktwechsel keine Folgeverordnung der gleichen Substanz. Dies ist ein Indiz für einen kompletten Abbruch der Therapie. Bei ca. 12% der Antidepressiva-Patienten unterbindet der Arzt von vorn herein den Produktwechsel, der durch den Rabattvertrag induziert wäre.

Insulin: – 6-7% der Patienten haben Probleme mit dem rabattvertragsbedingten Wechsel und werden auf das ursprüngliche Produkt zurückgestellt. – In der Patientengruppe, die auf das rabattierte Produkt umgestellt werden, steigt der Nüchtern-Blutzucker bereits innerhalb von drei Monaten drastisch.

Methodisch basiert die Untersuchung auf dem wissenschaftlich anerkannten IMS® Disease Analyzer, der auf die Daten von über 12 Millionen Patienten aus Praxiscomputern zugreift. Dabei werden repräsentative und valide Ergebnisse zu tatsächlichen Therapie- und Krankheitsverläufen gewonnen.

Die Studie ist zu finden auf der BAH-Homepage http://www.bah-bonn.de

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) repräsentiert rund 450 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Herstellung und Vertrieb von rezeptpflichtigen wie rezeptfreien Arzneimitteln sowie Dienst- und Serviceleister rund um das Arzneimittel. Der BAH ist damit mit Abstand der mitgliederstärkste Verband der Arzneimittelindustrie in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen des BAH beschäftigen in Deutschland über 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.