Berlin – Ab dem 1. April 2009 werden Medikamente gegen Depressionen, die Johanniskraut-Extrakte enthalten, teilweise rezeptpflichtig. Das betrifft aber nur Präparate gegen mittelschwere Depressionen. Johanniskraut-Präparate mit anderen Anwendungsgebieten, etwa gegen leichte depressive Verstimmungen, bekommen Patienten weiterhin ohne Rezept in der Apotheke. Ob ein Präparat verschreibungspflichtig wird, hängt vom Anwendungsgebiet, aber nicht von der Einzeldosis oder der Packungsgröße ab. Darüber informiert die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Der Hintergrund für diese Änderung sind grundsätzliche Überlegungen, dass Depressionen ärztlich diagnostiziert und behandelt werden sollten.
Der Apotheker wird beim Verdacht auf eine nicht diagnostizierte Depression den Patienten auch in Zukunft an einen Arzt verweisen, so Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Die antidepressive Wirkung von Johanniskraut-Extrakten setzt verzögert und nur bei regelmäßiger Anwendung ein. Pro Tag sollten 600 bis 900 Milligramm eines standardisierten Extraktes eingenommen werden. Schulz: In Drogerien und Supermärkten gibt es freiverkäufliche Johanniskraut-Präparate, die nur sehr geringe Mengen Wirkstoff enthalten. Ich rate von einer Einnahme dieser nicht-apothekenpflichtigen Johanniskraut-Präparate ab, da sie erheblich unterdosiert sind.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.abda.de