Berlin – Zu den Überlegungen, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf rezeptfreie Arzneimittel zu beschränken, erklärt die Dresdner Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin für den Arzneimittel- und Apothekenbereich der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Marlies Volkmer, MdB:
Ich unterstütze die Bestrebungen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu untersagen. Dies ist die einzige Möglichkeit, um die Abgabe von Arzneimitteln in Drogerien, an Tankstellen oder Zeitungskiosken zu verhindern.
Medikamente dürfen nicht zwischen Waschmitteln, Motoröl und Zeitungen verkauft werden. Sie sind ein besonderes Gut, über dessen Risiken gut beraten werden muss und bei dessen Abgabe besondere Qualitätsanforderungen erfüllt werden müssen.
Die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Arzneimittelversorgung hat der Gesetzgeber nicht ohne Grund den Apotheken übertragen. Im Gegensatz zu Drogerien und Tankstellen
– verfügen sie über entsprechend ausgebildetes Personal, das jederzeit beraten kann, nicht nur auf Nachfrage und nicht nur telefonisch, – können sie zu jeder Zeit Verpackung, Transport, Lagerung und Zustellung qualitätsgerecht sicherstellen, – können ihre Räumlichkeiten von den zuständigen Gesundheitsbehörden inspiziert werden, – sind sie zu Nacht- und Notdiensten verpflichtet und stellen damit die Versorgung sicher.
Eine Beschränkung des Versandhandels auf rezeptfreie Medikamente steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte geurteilt, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können, ob sie den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlauben oder nicht.
Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 13. März 2008, dass Medikamente auch an so genannten Pick-up-Stellen abgeholt werden dürfen. Bisher sind v.a. die Drogeriemärkte dm und Schlecker mit einem Bestell- und Abholdienst aktiv. Mittlerweile sind auch Tankstellen als Pick-up-Stellen im Gespräch: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts würde dies ausdrücklich zulassen.