Augsburg – Weiterbildung im Medizinprodukterecht
Gemeinsam mit dem Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer der Universität Augsburg (ZWW) und in Kooperation mit der TÜV SÜD Akademie bietet die Forschungsstelle für Medizinprodukterecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg im Frühjahr 2008 einen Grundkurs in Medical Device Regulatory Affairs an. Erstmalig in Deutschland kann damit auf diesem Gebiet ein universitäres Weiterbildungszertifikat erworben werden.
Ziel des Kurses ist die praxisorientierte Vermittlung von Grundkenntnissen. Geplant sind folgende Module: 1) Medizinprodukterecht – Grundlagen 2) Medizinprodukterecht – Einzelfragen 3) Klinische Bewertung und biologische Sicherheit 4) Qualitäts- und Risikomanagement 5) Technische Dokumentation, Vigilanzsystem 6) Spezifika nicht-aktiver bzw. aktiver Medizinprodukte (alternativ).
Die Module werden in drei Blöcken am 15./16., 22./23.2. und 29.2./1.3.2008 (jeweils freitags und samstags) unterrichtet. Die Abschlussprüfung findet am Samstag, dem 15.3.2008 statt.
Dieses neue Weiterbildungskonzept ist in enger Zusammenarbeit mit der Praxis entstanden und wird von zahlreichen Verbänden und Unternehmen der Medizinprodukte- und Arzneimittelindustrie unterstützt.
“Der Grundkurs richtet sich an alle, die sich für eine Tätigkeit in der Herstellung oder im Vertrieb von Medizinprodukten interessieren oder in diesen Berufsfeldern schon erste Schritte unternommen haben”, so Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Leiter der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht und Initiator des Lehrgangs. Vor allem Berufsanfängern und Quereinsteigern soll das nötige Basiswissen vermittelt werden. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Zulassungsvoraussetzung ist ein akademischer Abschluss, ein Staatsexamen oder eine andere geeignete Ausbildung in Verbindung mit einer angemessenen einschlägigen Berufserfahrung. Die Fachrichtung spielt keine Rolle. Berufsfeldbezogen eignet sich der Grundkurs vor allem für Pharmazeuten, Biologen, Mediziner, (Lebensmittel-)Chemiker, Ingenieure und Juristen. Er kann aber auch eine sinnvolle Zusatzqualifikation für Absolventinnen und Absolventen sonstiger Studiengänge – z. B. Informatik oder Betriebswirtschaftslehre – darstellen.
Der Lehrveranstaltungen werden von erfahrenen Praktikern gehalten. Die Referenten, überwiegend Nicht-Juristen, kommen teilweise vom TÜV Product Service, aber auch u.a. aus dem BMG, dem BfArM sowie von Quintiles. Die einzelnen Lernmodule sind je nach Lernziel variabel gestaltet (Vortrag, Kleingruppenarbeit, Lernteams, Bearbeitung konkreter Probleme aus der eigenen Praxis der Teilnehmer usw.). Dinner Speeches ermöglichen den unmittelbaren Kontakt zu Führungspersönlichkeiten aus Industrie und Verwaltung.
Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein universitäres Weiterbildungszertifikat verliehen. Dieses Zertifikat erkennt die TÜV Süd Akademie als Grundmodul an und ermöglicht damit eine zusätzliche Weiterbildung zum Specialist Managementsystems – TÜV, zum Specialist Technical Documentation – TÜV, zum Manager Regulatory Affairs – TÜV oder zum Manager Regulatory Affairs International – TÜV oder zum Safety Expert Active Medical Devices – TÜV oder Safety Expert Non-active Medical Devices – TÜV.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt.
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2008.
Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf 1.600,- Euro.
Eine Online-Anmeldung ist möglich unter http://www.fmpr.de.
Ausführliche Informationen finden sich unter http://www.zww.uni-augsburg.de.
Nähere Auskünfte erteilt: Dr. Matthias Kober Programmleiter Jura Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW) Universität Augsburg Universitätsstraße 16 86159 Augsburg Telefon (0821) 598-4055 oder -4019 (Sekretariat) Fax (0821) 598-14-4055 matthias.kober@zww.uni-augsburg.de