Berlin – Nicht nur an Hersteller, auch an die sogenannten Händler mit Medizinprodukten stellt die MDR Anforderungen: Diese Händlerpflichten sind vielfältig und reichen von der Prüfpflicht bis zur Post Market Surveillance und stellen Hilfsmittelleistungserbringer mitunter vor Herausforderungen.
Besondere Unsicherheiten bestehen nach wie vor bei der rechtlichen Einordnung von sogenannten Auseinzelungen, um die es sich in der Regel der Versorgungsfälle jedoch nicht handeln dürfte. Bei der Abgabe von Sonderanfertigungen wird der Hilfsmittelleistungserbringer zudem zum Hersteller, was weitere Verpflichtungen mit sich bringt.
- Welche Pflichten gelten und wie können sie umgesetzt werden?
- Unter welchen Bedingungen wird der Händler zum Hersteller?
- Was gilt bzgl. Auseinzelung, Umverpackung und Parallelimport?
Einen Einblick in den rechtlichen Rahmen und die besonderen Anforderungen und Herausforderungen aus Perspektive eines Händlers gemäß MDR geben Referent:innen unserer
MDR-Branchenkonferenz | Ein Jahr Medical Device Regulation
Mittwoch, 18. Mai 2022 | 09:30 bis 17:30 Uhr | Berlin
Get Together mit Podiumsdiskussion
Dienstag, 17. Mai 2022 | 17:00 bis 22:00 Uhr
Wie kann die Patientenversorgung mit sicheren Medizinprodukten sichergestellt werden?
Weitere Panels beleuchten außerdem den »Status Quo und aktuelle Baustellen der MDR« sowie die Anforderungen für das »Inverkehrbringen von Medizinprodukten in europäischen Drittstaaten«. Außerdem: Ein Blick auf die In-Vitro-Diagnostika soll klären »Jetzt kommt die IVDR – oder kommt sie nicht?«.
Diskutieren Sie mit und nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Entscheidungsträger:innen und Expert:innen aus der MedTech-Branche auszutauschen! In diesen Zeiten von großer Bedeutung und gefragt, wie lange nicht mehr.
Das Programm und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter: www.bvmed.de/mdr2022
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