Berlin – Das im Juni 2018 vom Bundessozialgericht (BSG) gefällte Urteil zur Verschärfung der Kriterien für die zulässige Transportzeit in der Schlaganfallversorgung sorgt auch nach der Klarstellung seitens des DIMDI weiterhin für Unfrieden.
Im schlimmsten Fall könnten von den aktuell 320 zertifizierten Stroke Units in Deutschland nur etwa 50 die geforderten Kriterien erfüllen. Einige Krankenkassen zweifeln aufgrund des Urteils des BSG bereits jetzt die Voraussetzung für die Kodierung und Abrechnung der Behandlung an und beginnen, den Krankenhäusern die Vergütung deutlich zu kürzen und darüber hinaus Rückforderungen für vergangene Jahre zu stellen. Damit ist aber für die regionalen Stroke Units nach Ansicht von Experten die Behandlung nicht mehr refinanzierbar. Zumal diese Vergütung nicht nur für die kleine Anzahl von Fällen, die tatsächlich eine Verlegung erfordern, gekürzt werden soll, sondern pauschal für alle Schlaganfallpatienten, so die Stiftung Deutsche Schlaganfall Hilfe in ihrer Pressemitteilung vom 26. September 2018.
Der MDK steht (wieder) am Pranger, das BSG hat ein Urteil gefällt, dessen Begründung noch aussteht, und die Kliniken müssen sehen, wie sie damit umgehen. Zumal es auch bei der geriatrisch-frührehabilitativen und bei der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung (Super-SAPS) zu Auseinandersetzungen zwischen MDK und Krankenhäusern kommt.
Umso wichtiger ist es, die juristischen Implikationen zu kennen, um beurteilen zu können, wie Aufwand, Erfolgsaussichten und Risiko im Fall einer Klage beim Sozialgericht sind.
Zu den bestehenden Unsicherheiten kommen die Prüfung der MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie und die Prüfung von planungsrelevanten Qualitätsmerkmalen. Hier ist noch ungewiss, welcher Aufwand sich dahinter verbirgt. Fakt ist: Der Liquiditätsdruck für die Kliniken steigt, und die Durchsetzung eigener Rechte wird für viele Krankenhäuser immer schwieriger.
Denn auch das Regressrisiko und die Bildung von Rückstellungen nehmen zu. Wie geht man mit der Rückwirkung bei Ablehnung der Strukturvoraussetzungen um und wie mit der Finanzierung der Vorhaltekosten – zum Beispiel bei kostenintensiven Stroke Units? Wie kann man strukturabhängige Vergütungsbestandteile sichern?
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