Berlin – Das umstrittene Urteil des Bundessozialgerichts zu den Transportzeiten bei Schlaganfallpatienten führt weiterhin zu heftigen Diskussionen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft moniert, dass daraufhin die Kassen tausendfach Schlaganfallbehandlungen, die allesamt ohne medizinische Beanstandungen erbracht worden seien, bis zu vier Jahre rückwirkend mit Kürzungen belegen.
Das wollen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Regierungsfraktionen offenbar mit zwei Änderungsanträgen verhindern. Demnach soll das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ermächtigt werden, die ICD-Codierung sowie den Operations- und Prozedurenschlüssel, nach dem solche Vorgänge wie der Transport von Schlaganfallpatienten berechnet werden, nachträglich auch für die Vergangenheit klarzustellen. (Ärztezeitung 05. November 2018)
Auch bei Abrechnung der geriatrisch-frührehabilitativen Komplexbehandlung und bei den Super-SAPS herrscht Diskussionsbedarf. Und für die Krankenhausgeschäftsführung stellt sich die Frage, wie man zukünftig mit den Themen Regressrisiko und Rückstellungen umgeht.
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