Berlin – „Die jetzt vorgesehenen Mindestanforderungen zur Personalausstattung für psychiatrische Einrichtungen sollten Signalwirkung für die gesamte Krankenhausversorgung haben. Die Erfahrungen mit der Abrechnung nach diagnosebezogenen Fallpauschalen in den Kliniken haben gezeigt, welche unerwünschten Wirkungen entstehen, wenn Personalmindeststandards nicht verbindlich festgelegt sind. Deshalb kann die neue Regelung für psychiatrische Kliniken nur ein Anfang sein. Die Personalausstattung muss im gesamten Krankenhausbereich durch verbindliche und verlässliche Regelungen zur Refinanzierung der Personalkosten abgesichert werden“, fordert Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Die Neuausrichtung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen des Psych-Entgeltsystems, wie sie mit dem jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines “Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen” (PsychVVG) bezweckt wird, hält der Marburger Bund für dringend erforderlich und begrüßt daher die geplante Abkehr vom Pauschalisierten Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). Wiederholt hat der Marburger Bund davor gewarnt, dass ein leistungsorientiertes Fallpauschalensystem den Besonderheiten psychischer Erkrankungen nicht gerecht werde.
„Die Qualität der erbrachten Krankenhausleistungen kann sich nur verbessern, wenn ausreichend Personal vorhanden ist“, bekräftigte der MB-Vorsitzende. Die derzeitige personelle Ausstattung im ärztlichen und pflegerischen Dienst halte mit der Intensivierung des Leistungsgeschehens nicht Schritt. „Durch die jetzt vorgesehenen Regelungen ist gewährleistet, dass die psychiatrischen Einrichtungen weiterhin individuelle Budgets mit den Krankenkassen vereinbaren können. Regionale Besonderheiten und besondere Versorgungsverpflichtungen lassen sich so besser berücksichtigen“, sagte Henke.