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Mauz: Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht einschränken

Appell an die Gestaltungsmöglichkeit des MB

Berlin – “Arzt ist Arzt. Bei den Tarifverhandlungen dürfen da keine Unterschiede gemacht werden.” Das fordert der Vorsitzende des Arbeitskreises “Junge Ärzte” des Hartmannbundes, Dr. Uwe Mauz. Er reagiert damit auf die Ausgrenzung der Ärzte an den Universitätsinstituten – etwa der Anatomie, Humangenetik, experimentellen Medizin, Pharmakologie und Rechtsmedizin – aus dem Geltungsbereich des Vertrags zwischen dem Marburger Bund (MB) und der Tarifvereinigung der Länder (TdL). Dort sind bislang nur die in der Patientenversorgung tätigen Klinikärzte, also die klinisch kurativen Fächer, berücksichtigt. Demnach würden die Mitarbeiter in den Universitätsinstituten und in den theoretischen Fächern mit dem TVöD schlechter vergütet.

Die Tarifpartner sind daher dringend aufgefordert, die bevorstehende Präzisierung des Tarifvertrags am 19. und 20. September 2006 zu nutzen, um diese künstliche Trennung aufzuheben. “Wenn jetzt auch noch Sektoren innerhalb der Sektoren geschaffen werden, bürden wir uns ein zusätzliches Problem auf. Ein massiver Nachwuchsmangel in diesen wichtigen Universitätsinstituten in Forschung und Lehre wäre damit vorprogrammiert”, so Mauz.

Diese Pressemeldung ist auch im Internet unter http://www.hartmannbund.de verfügbar.

Der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V. vertritt als einziger freier Verband alle Ärztinnen und Ärzte jedes Fachgebietes und jeder Gruppe sowie alle Medizinstudenten. Der Verband nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesundheitswesen wahr. Er verteidigt die Unabhängigkeit aller Ärztinnen und Ärzte, die Freiheit der ärztlichen Niederlassung und die freie Berufsausübung. Der Hartmannbund wurde 1900 in Leipzig gegründet und ist in einem Bundesverband und 17 Landesverbänden organisiert.