München – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat den bisherigen Vizepräsidenten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Dr. Dr. Markus Schick zum Präsidenten des neuen Landesamts für Pflege (LfP) ernannt. Huml betonte am Dienstag: “Mit Herrn Schick übernimmt eine äußerst kompetente und fachlich anerkannte Führungskraft die Leitung des neuen Landesamts. Mit viel Engagement und Organisationstalent hat Herr Schick bereits als Leiter des Aufbaustabs hervorragende Arbeit geleistet. Ich bin froh, dass wir ihn mit seinen umfangreichen Erfahrungen in Wissenschaft und Staatsverwaltung für diese wichtige Aufgabe gewinnen konnten.”
Der neu ernannte Präsident des Landesamts für Pflege unterstrich: “Wir verstehen uns als Kümmerer für die Belange der Pflege in Bayern. Zunächst steht die Umsetzung des im April vom Kabinett beschlossenen bayerischen Pflege-Pakets im Vordergrund. Als erstes großes Projekt werden wir beim Landesamt für Pflege die Abteilung für das neue bayerische Landespflegegeld aufbauen. Ein weiteres zentrales Projekt wird die Unterstützung des Ausbaus der Pflege-Infrastruktur mit der jährlichen Schaffung von mindestens 500 neuen Plätzen in der Kurzzeitpflege zur Entlastung der Familien von Pflegebedürftigen sowie der jährlich rund 1.000 neuen stationären Pflegeplätze sein. Das Landesamt wird darüber hinaus Aufgaben in den Bereichen Hospiz- und Palliativversorgung, Demenzstrategie, Ehrenamt in der Pflege und beim Bayerischen Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro übernehmen.”
Die Ministerin fügte hinzu: “Übergangsweise wird das Verfahren für das Landespflegegeld vom Landesamt für Finanzen abgewickelt. Damit stellen wir sicher, dass diese Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro jährlich schnell und unbürokratisch bei den Pflegebedürftigen ankommt.”
Huml ergänzte: “Schon jetzt ist das Landespflegegeld als Unterstützung für Pflegebedürftige ein großer Erfolg. Seit 8. Mai haben bereits über 150.000 Bürgerinnen und Bürger das Bayerische Landespflegegeld beantragt. Mit dem Landespflegegeld geben wir den Pflegebedürftigen mehr finanziellen Spielraum. Damit können sie zum Beispiel Angehörigen oder anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen – oder sich selbst etwas Gutes tun.”
Das Antragsformular für das Landespflegegeld steht unter www.landespflegegeld.bayern.de zum Download bereit. Mit elektronischem Personalausweis ist die Antragstellung auch online möglich. Antragsformulare gibt es außerdem vor Ort bei den Finanzämtern, den Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Das Landespflegegeld bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Kosten für das neue Landespflegegeld werden bei rund 400 Millionen Euro jährlich liegen. Mit der Auszahlung soll im September gestartet werden.
Zur Person: Dr. Dr. Markus Schick ist verheiratet, hat fünf Kinder und ist promovierter Arzt und Tierarzt. Nach wissenschaftlicher Tätigkeit an der Universität Ulm und praktischer tierärztlicher Tätigkeit in Schwaben war er bis zu seinem Wechsel in das damalige Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit an drei Landratsämtern in Bayern im Bereich Verbraucherschutz tätig. Ab 2002 vertrat er sechs Jahre lang in der Bayerischen Vertretung des Freistaats in Brüssel die Belange des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz und des späteren Staatministeriums für Umwelt und Gesundheit bei der Europäischen Union. Seit 2008 war Dr. Dr. Schick Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und leitete dort zuletzt den Aufbaustab für das Landesamt für Pflege.