Berlin – Der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentralen zu isoflavonhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln ist alarmierend: Demnach überschreitet die Mehrheit der 22 überprüften Produkte die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene maximale Tagesdosis für Isoflavone. Teils werde außerdem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben geworben. Aus Sicht der Verbraucherzentralen sind die Kontrollen zur gesundheitsbezogenen Werbung unzureichend.
Das meint auch Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI: „Dass für Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen immer noch mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben geworben wird, ist untragbar. Der Verbraucher wird getäuscht und sogar möglichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Wenn die Bundesregierung es ernst damit meint, Kennzeichnungen zu verbessern und somit den Verbraucherschutz zu erhöhen, dann muss sie bei der EU endlich darauf pochen, alle Botanicals durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewerten zu lassen. Die Health Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006 ist unmissverständlich: Gesundheitsbezogene Aussagen in der Lebensmittelwerbung müssen nachprüfbar und durch Studien belegt sein. Leider wurde die Umsetzung der Verordnung von der EU-Kommission jedoch 2010 für pflanzliche Produkte gestoppt. Und der Verbraucher steht seitdem zumindest bei Botanicals allein im Regen.“
Hintergrund:
Seit Inkrafttreten der Health Claims Verordnung wurden 4.637 Anträge auf Überprüfung der gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims) gestellt. 2.758 dieser Health Claims wurden bewertet. Die übrigen, also fast die Hälfe der Claims, sind bis heute nicht bewertet. Stattdessen darf mit einigen tausenden gesundheitsbezogenen Aussagen weiterhin ungeprüft auf Nahrungsergänzungsmitteln geworben werden. Dafür sorgt eine Übergangsregelung. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema und hier die Liste aller zugelassenen Health Claims.