Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist verpflichtet, über den Anspruch GKV-Versicherter auf medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu entscheiden. Welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich sind, überprüft der G-BA im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens (§ 137c SGB V).
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen müssen auch stationär erbringbare NUB, die maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes hoher Risikoklasse beruhen, vom G-BA bewertet werden (§ 137h SGB V). Da in manchen Fällen die Studienlage jedoch nicht ausreicht, um den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit abschließend zu bewerten, können mit der Erprobung einer NUB weitere Erkenntnisse gewonnen werden (§ 137e SGB V).
Praktische Einblicke in den Ablauf der G-BA-Verfahren und Hintergründe gibt unser
Workshop
Market Access für Innovationen | §§ 137 c, e und h
Das NUB-Verfahren mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen im Krankenhaus-Bewertungsverfahren und die neue Erprobungsregelung
27. Juni 2023 | 10:00 bis 16:00 Uhr | Berlin
Der anwendungsorientierte Workshop thematisiert u.a. folgende Fragen:
- Wie kann der Dialog mit dem G-BA gestaltet werden?
- Wie können die teilweise engen zeitlichen Rahmenbedingungen antizipiert werden?
- Wie sieht es mit der Forderung nach patienten-relevanten Endpunkten und der Akzeptanz von Surrogat-Endpunkten in der Praxis aus?
- Was hat der G-BA tatsächlich an eingereichten Studiendesigns für den Nutzennachweis akzeptiert?
Programm, Konditionen und Anmeldung unter: www.bvmed.de/innovationen137-2023
Melden Sie sich jetzt an!