Berlin – Zur Vorstellung des Arzneiverordnungs-Reports 2006 erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk:
“Der Arzneiverordnungs-Report (AVR) enthält eine nüchterne Analyse der Arzneimittelausgaben des Jahres 2005 mit einem Ausgabenanstieg von 16,8 Prozent. Dieser Ausgabenanstieg ist doppelt so hoch, wie von Ärzten und Krankenkassen für das Jahr 2005 vorgesehen. Eine derartig drastische Ausweitung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht akzeptabel. Denn die Detailanalyse zeigt, dass die Versicherten nicht besser versorgt werden. Den höheren Kosten steht kein gleichwertiger Anstieg des Nutzens für die Versicherten und Patienten gegenüber.
Deshalb hat die Bundesregierung noch im Jahr 2005 das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) auf den Weg gebracht, um diese gefährliche Ausgabenentwicklung zu stoppen. Das AVWG ist 2006 in Kraft getreten. Seitdem sinken die Arzneimittelausgaben. Bereits jetzt ist erkennbar, dass die Regelungen die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung verbessern und das angestrebte Einsparvolumen von 1,3 Mrd. Euro über 12 Monate erreicht wird.
Mit dem AVWG hat es die Bundesregierung geschafft, dass Patientinnen und Patienten nach preiswerten Arzneimitteln fragen. Die Möglichkeit, die Zuzahlung für Festbetragsarzneimittel zu erlassen, bietet einen Anreiz für Patienten, sich preiswerte Arzneimittel verordnen zu lassen. Die Regelung ist mit Erfolg angelaufen und der Erfolg wird sich fortsetzen, wenn ab November in weiteren großen Arzneimittelgruppen die Zuzahlung entfallen kann.
Der Arzneiverordnungs-Report gibt aber auch Hinweise darauf, dass weitere Maßnahmen notwendig sind. Die Bundesregierung muss sicher stellen, dass jeder Euro, der für Arzneimittel ausgegeben wird, auch wirklich dort ausgegeben wird, wo es am sinnvollsten ist und wo der größte Nutzen erreicht wird.
Dazu sind im Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) zwei Regelungen vorhanden:
Arzneimittel werden zukünftig daraufhin überprüft, in welchem Verhältnis ihr medizinischer Nutzen zu den entstehenden Kosten steht. Damit soll erreicht werden, dass die Versichertengemeinschaft nur mit Kosten belastet wird, die in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Es ist außerdem vorgesehen, ein Zweitmeinungsverfahren für die Verordnung besonderer Arzneimittel einzuführen. Die Verordnung besonders hochwertiger Arzneimittel soll nur in Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten erfolgen, die für diese Therapie besonders qualifiziert sind. Die Arzneimittel sollen genau diejenigen Patientinnen und Patienten erreichen, die diese Arzneimittel benötigen. Das bedeutet eine passgenaue Therapie, deren Sicherheit und Qualität optimal ist.
Der Rückblick auf das Jahr 2005 zeigt, dass das Bundesministerium für Gesundheit richtig gehandelt hat. Die Neuregelungen im Jahr 2006 setzen den Kurs konsequent fort. Damit ist auch in Zukunft eine gute Arzneimittelversorgung zu angemessenen Kosten sicher.”
Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports sind Prof. Dr. Ulrich Schwabe und Dr. Dieter Paffrath. Der Report erscheint bei Springer, Berlin, Heidelberg, ISBN 3-540-34369-5, Euro 36,95.