Berlin – Mit einem Gründungsfestakt wird heute um 16 Uhr in Berlin die “Bundesstiftung Kinderhospiz e.V.” ins Leben gerufen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk, MdB, die an der Gründungsfeier teilnimmt, bekräftigt das Engagement der Bundesregierung im Bereich der Palliativmedizin.
Marion Caspers-Merk: “Wir begrüßen die Einrichtung einer Bundesstiftung Kinderhospiz und werden weiterhin die Hospizarbeit konkret unterstützen. Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg, in Deutschland eine flächendeckende Kinderhospizversorgung mit ambulanten und stationären Kinderhospizen zu erreichen. Die Hospizbewegung zeigt eindrucksvoll, was mitmenschliches Engagement leisten kann. Diese ist besonders in solchen Ausnahmesituationen unverzichtbar, wenn Kinder ohne Aussicht auf Heilung erkrankt sind. Die Eltern der Kinder sind in einer Weise gefordert, die ein Außenstehender kaum nachvollziehen kann. Familien brauchen nicht nur eine gute medizinische Versorgung für ihr Kind, sondern Zuwendung und eine liebevolle Umgebung.”
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Hospiz- und Palliativversorgung weiter gestärkt und gezielt die finanzielle Basis der Kinderhospize verbessert. Dazu Marion Caspers-Merk: “Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hat sich verbessert. Dies betrifft in besonderem Maße die Hospiz- und Palliativversorgung, aber auch die Rehabilitation, denn alle Rehabilitationsmaßnahmen sind jetzt Pflichtleistungen. Besonders wichtig ist mir die durch die Gesundheitsreform erreichte Verbesserung bei der Betreuung und Versorgung in Kinderhospizen. Bislang mussten Kinderhospize zehn Prozent ihrer Kosten selbst aufbringen. Die gesetzliche Regelung sieht jetzt vor, dass dieser Anteil auf fünf Prozent in der maßgeblichen Rahmenvereinbarung gesenkt wird. Außerdem müssen die Rahmenvereinbarungen für stationäre und ambulante Hospizleistungen, die die Spitzenverbände der Krankenkassen mit den Spitzenorganisationen der Hospize schließen, den Besonderheiten von Kinderhospizen ausreichend Rechnung tragen. Mit der nur für die Kinderhospize vorgesehenen Absenkung des Eigenanteils auf fünf Prozent werden die höheren Infrastruktur- und Personalkosten der Kinderhospize berücksichtigt, die z. B. durch die Einbeziehung der Familienangehörigen in die Hospizarbeit entstehen. Die Absenkung des Eigenanteils soll den Ausbau der Kinderhospizarbeit unterstützen. Vollständig wollen wir auf einen Eigenanteil der Hospize nicht verzichten, um dem von ehrenamtlichen Engagement und Spenden getragenen Hospizgedanken gerecht zu werden.”
Weitere Informationen im Internet unter: http://www.bundesstiftung-kinderhospiz.de
Informationen zur Gesundheitsreform unter: http://www.die-gesundheitsreform.de