Berlin – Zur heutigen Beratung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über die Versorgung sterbender Patienten mit leidmindernder Palliativmedizin erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin, Michael KAUCH:
Die heutige Expertenbefragung im Gesundheitsausschuss hat die mangelnde Umsetzung der leidmindernden Palliativmedizin klar gezeigt – fast zwei Jahre nachdem der Deutsche Bundestag den Rechtsanspruch auf spezialisierte Palliativmedizin beschlossen hat. Bisher wurde nur ein einziger Vertrag zwischen Kassen und Leistungserbringern auf der neuen Rechtsgrundlage geschlossen. Als Gründe für die Verzögerung wurden die Notwendigkeit individueller Verträge sowie Probleme bei der Abrechnung von Medikamenten außerhalb der Budgets angeführt bis hin zu fehlenden Formularen und Kontierungen.
Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen muss endlich engagierter handeln. Wenn auch im Laufe dieses Jahres keine flächendeckende Versorgung mit spezialisierter Palliativmedizin erreicht wird, dann ist der Gesetzgeber in der Pflicht, die von ihm geschaffenen Rechtsgrundlagen zu überprüfen. Denn ein Gesetz, das keine Wirkung in der Praxis zeigt, ist kein gutes Gesetz. Maßstab ist eine reale Verbesserung der Versorgungssituation sterbender Menschen.