Berlin – Das derzeitige Festbetragssystem differenziert nicht ausreichend nach therapierelevanten Kriterien bei Arzneimitteln. Das Raster für die Eingruppierung ist zu grob, die Höhe der Festbeträge richtet sich im Wesentlichen nach Wirkstoffmenge und Packungsgröße. So erhalten zum Beispiel aufwendig hergestellte und damit teure Darreichungsformen den gleichen Preis wie günstigere. Damit besteht gerade für bestimmte Patientengruppen die Gefahr, ein Arzneimittel nur noch gegen eine Mehrzahlung zu erhalten. Im schlimmsten Fall verschwindet es sogar vom Markt, weil der Hersteller es nicht mehr kostendeckend produzieren kann. Das betrifft insbesondere Kinder und Ältere, die häufig besondere Darreichungsformen benötigen. Mit diesem Ergebnis einer Studie der Unternehmensberatung Ecker + Ecker trat der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) heute vor die Presse.
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) passt die Festbeträge, also die Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel, alle zwei Jahre an, in der Regel in Form einer Absenkung. “Dies trägt dazu bei, dass die Anzahl zuzahlungsbefreiter Arzneimittelpackungen im Laufe der Zeit kontinuierlich gesunken ist, laut unserer Studie innerhalb von zehn Jahren von etwa 11.500 (1.1.2008) auf etwa 3.300 (1.1.2018). Das entspricht einer Abnahme von über 70 Prozent”, sagt Dr. Christof Ecker, Geschäftsführer bei Ecker + Ecker.
“Die Zeche zahlt entweder der Hersteller oder der Patient: Der Hersteller, wenn er als Reaktion auf eine Absenkung der Festbeträge – oft bis unter die Wirtschaftlichkeitsschwelle – seinen Preis reduziert. Oder der Patient, der zuzahlen muss, wenn der Hersteller seinen Preis nicht reduziert. Wir brauchen daher dringend eine Grenze, bis zu der höchstens abgesenkt werden darf”, folgert Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH.
Das heute gültige Festbetragssystem wurde Ende der 1980er Jahre konzipiert und bedarf insgesamt einer Weiterentwicklung. Ecker zieht einen Vergleich: “Das ist wie mit einem 30 Jahre alten Auto. Zum Zeitpunkt seiner Herstellung war es technisch auf dem aktuellen Stand. Heute bedürfte es vieler Modifikationen, um den Anforderungen noch zu genügen.”
Bezogen auf das Festbetragssystem bedeutet das in erster Linie eine stärkere Berücksichtigung bestimmter therapierelevanter Kriterien bei Arzneimitteln. Beispiel Darreichungsformen: Kinder oder Ältere können oft keine Tabletten schlucken. Sie benötigen dann vielleicht einen Saft, damit sie ein Arzneimittel überhaupt einnehmen können. Dass dieser Saft aufwendiger herzustellen ist als die Tablette, muss sich in den Festbeträgen widerspiegeln. “Gerade, wenn ich daran denke, dass aufgrund des demografischen Wandels der Anteil älterer Menschen weiter zunehmen wird, brauchen wir ein Festbetragssystem, das dem auch gerecht wird. Die Medizin der Zukunft wird individualisierter, passgenauer, maßgeschneiderter sein. Ein Festbetragssystem, das diese Entwicklung nicht nachvollzieht, können wir uns auf Dauer nicht leisten”, sagt Kortland.
Zur Systemreform gehört aber auch mehr Transparenz. Derzeit fixiert der GKV-SV die Festbeträge noch weitgehend unter Ausschluss der (Fach-)Öffentlichkeit. Kortland: “Hier wünsche ich mir eine ähnliche Transparenz, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Festbetragsgruppenbildung schon praktiziert. Denn nur dann sind alle im Boot, nur dann haben wir eine gemeinsame Gesprächsgrundlage.”
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 420 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.