Berlin – Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 03. Dezember erklärt Markus Kurth, Sprecher für Behindertenpolitik:
Der diesjährige Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen steht ganz im Zeichen der UN-Behindertenrechtskonvention. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag hierzu einen Aktionsplan angekündigt. Auf diesen warten wir bislang vergeblich.
Wir haben in dieser Woche unsererseits einen umfangreichen Beschluss gefasst, der die Handlungsaufträge aufzeigt, die aus der UN-Konvention erwachsen.
Der Konvention liegt ein neues, erweitertes Verständnis von Behinderung zu Grunde. Der alte Wahlspruch der Behindertenbewegung: “Man ist nicht behindert, man wird behindert” prägt auch den Geist dieser Konvention. Ein solches Verständnis von Behinderung stellt ungleich stärker als bisher den Abbau der Barrieren, Ausbau der Instrumente zur Ermöglichung von Teilhabe und Befähigung kurzum: das Ziel der Inklusion in den Mittelpunkt.
Das heißt: Stehen einem Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung beispielsweise entsprechende Hilfsmittel in allen Bereichen zur Verfügung (Hörgeräte, Dolmetscher und Dolmetscherinnen, visuelle Anzeigen) kann er oder sie uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Erst wenn diese Hilfsmittel nicht vorhanden sind, wird der hörbeeinträchtigte Mensch behindert an der Teilhabe. Wir erwarten von der jetzigen Bundesregierung, dass sie diesen Perspektivenwechsel durch einen neuen “Behinderungsbegriff” auch nachvollzieht.
Zudem muss das Recht, selbst wählen zu können, in welche Schule man gehen oder wo man wohnen oder arbeiten möchte, gesetzlich festgeschrieben werden. Was für viele Menschen selbstverständlich ist, gilt für behinderte Menschen bis heute nur eingeschränkt. Noch viel zu oft leben, arbeiten oder bilden sich Menschen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen. Auch hier muss die Bundesregierung tätig werden.