Mainz – Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zum Nichtraucherschutzgesetz ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und den vorläufigen Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtshofes aus Sicht von Gesundheitsministerin Malu Dreyer keine Überraschung. Es gelte nun, auf der Basis des Urteils eine vernünftige und für alle Beteiligten praktikable Regelung zu finden, sagte die Ministerin heute in Mainz. Die vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingeräumte Frist gewährleiste, dass bis zur Neuregelung kein rechtsfreier Raum entstehe. Die Ministerin begrüßte es, dass die Verfassungsbeschwerden von Lehrerinnen und Lehrern vor dem Verfassungsgerichtshof keinen Erfolg hatten. Das sei eine ausdrückliche Bestätigung des umfassenden Nichtraucherschutzes in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, so Malu Dreyer.
Mit dem Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz haben wir einen umfassenden Nichtraucherschutz erreicht. Das Gesetz schützt die überwiegende Mehrheit der nichtrauchenden Bevölkerung vor Belastung durch Passivrauch in vielen Einrichtungen, zum Beispiel in Behörden, Gerichten, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kinos, Museen und Sportstätten, und das ist ausdrückliches Ziel der Landesregierung, sagte die Ministerin. Das Gesetz werde weitgehend reibungslos umgesetzt, und auch große Teile der Gastronomie unterstützten einen umfassenden Nichtraucherschutz, nicht zuletzt auch, weil die meisten Gäste das erwarten.