Mainz – Die ärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz ist sichergestellt, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute im rheinland-pfälzischen Landtag unterstrich. Das Land sei im Vergleich der Bundesländer gut aufgestellt. Gleichwohl werde sich die demographische Entwicklung auch auf diesen Bereich auswirken, so dass möglichen Engpässen in der Zukunft insbesondere in den ländlichen Regionen bereits frühzeitig entgegengewirkt werden müsse. “Die Landesregierung hat dies längst erkannt und arbeitet gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern an Strategien, damit die Menschen in Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf eine hochwertige ärztliche Versorgung vertrauen können”, sagte die Ministerin.
Nach ihren Angaben ist die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den vergangenen zehn Jahren in Rheinland-Pfalz kontinuierlich angestiegen, von etwa 15.000 im Jahre 1996 auf 17.600 im Jahre 2006, mit weiter steigender Tendenz. Im ambulanten Bereich habe sich die Zahl der Ärztinnen und Ärzte seit 1979 sogar mehr als verdoppelt. In den Krankenhäusern ist die Zahl gegenüber vor zehn Jahren um 1.000 Ärztinnen und Ärzte gestiegen, auch hier halte der Aufwärtstrend weiter an. Auch bei der Altersstruktur nehme Rheinland-Pfalz im Ländervergleich eine gute Position ein: Im Krankenhaus sei sie mit einem Anteil von 46 Prozent unter 40 Jahren, 32 Prozent zwischen 40 und 49 Jahren, 17 Prozent zwischen 50 und 59 Jahren und lediglich 4,7 Prozent über 60 Jahren als ausgewogen zu bezeichnen. Im ambulanten Bereich sei die Alterstruktur mit fast einem Drittel über 55-Jähriger bei den Hausärztinnen und Hausärzten differenziert zu betrachten, da sich Ärztinnen und Ärzten aufgrund langer Weiterbildungsphasen in der Regel erst in einem Alter ab 40 Jahren niederlassen.
Gleichwohl gebe es attraktive und weniger attraktive Gebiete für eine ärztliche Tätigkeit. “Es gibt nicht zu wenige Ärztinnen und Ärzte, sondern die vorhandenen sind schlecht verteilt”, so die Ministerin. Insbesondere in ländlichen Gebieten komme es hier und da zu Problemen bei der Wiederbesetzung von Praxen, allerdings blieben Arztsitze in nur ganz wenigen Fällen dauerhaft unbesetzt. Die Landesregierung arbeite mit den Partnerinnen und Partnern an Handlungsmöglichkeiten, um den ärztlichen Beruf insgesamt attraktiver zu gestalten, einige der Vorschläge seien bereits in das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts eingeflossen. Hier nannte die Ministerin verbesserte Möglichkeiten zur Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Praxen, die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit von Vertragsärztinnen und -ärzten und die Möglichkeit, gleichzeitig auch als angestellter Arzt im Krankenhaus arbeiten zu können sowie die Aufhebung der Altersgrenzen für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit in unterversorgten Regionen und die Erleichterung für die Gründung von Zweigpraxen. Auch für eine Verbesserung der Honorarsituation, wie mit der Gesundheitsreform vorgesehen, habe sich das Land eingesetzt.
Ein weiteres Handlungsfeld sei der stationäre Sektor, in dem viele Ärztinnen und Ärzte über Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, hierarchische Strukturen und einen hohen Anteil an nichtärztlichen Tätigkeiten klagten. Hier seien vor allem die Krankenhausträger gefordert, durch organisatorische Veränderungen und Abbau von Hierarchien den Arztberuf attraktiver zu gestalten. Weitere wichtige Punkte seien die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf etwa durch Teilzeitarbeit und Wiedereinstiegskonzepte für junge Eltern sowie ein stärkerer Einsatz elektronischer Dokumentationssysteme zur Entlastung von arztfremden Tätigkeiten.