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Malu Dreyer: Pflegebedürftige Menschen haben Recht auf verlässliche Informationen

Plenum/Pflege

Mainz – „Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben ein Recht darauf, dass sie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen anhand von Kriterien zuverlässig beurteilen und auswählen können“, das unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer heute im Landtag.

Im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung habe sie sich daher mit Nachdruck für eine gesetzliche Regelung zur Transparenz in der Pflege eingesetzt, so die Ministerin. Das von der Pflegeselbstverwaltung geschaffene Transparenzsystem sei nach Kritik im Frühjahr nicht zuletzt auf ihre Initiative hin auf Bundesebene nachgebessert worden. Nachdem sich die Kritik an den Bewertungen der ambulanten Pflege seitens des MDK Rheinland-Pfalz nun verfestigt habe, habe sie die Pflegekassen gebeten, die Veröffentlichung der Berichte zurückzustellen, bis die Unklarheiten ausgeräumt seien. Ihr Ziel sei es, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen möglichst kurzfristig verlässliche Informationen über stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste bekommen, sagte die Ministerin. Die Vorwürfe einer Verzögerung wies sie mit Nachdruck zurück.

Nach wie vor halte sie es für richtig, dass die Prüfkriterien und die Modalitäten der Veröffentlichung der Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung von der so genannten Pflegeselbstverwaltung, also dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, im Konsens vereinbart wurden. Die Vertragspartner seien sich bei Abschluss der Vereinbarung darüber einig gewesen, dass die Vereinbarung weiterentwickelt werden müsse. Auf sehr frühzeitige Kritik habe sie mit der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Nachbesserungen eingefordert, die zu Veränderungen geführt hätten, unterstrich Malu Dreyer. So seien die Darstellung der Prüfergebnisse verbessert und ein so genannter „Kümmerer“ auf Bundesebene eingesetzt worden. Zudem sei die Verabredung getroffen worden, den Prozess zu evaluieren.

„Große Sorgen machen mir aber vor allem Hinweise, dass die ambulanten Dienste aufgrund der Prüfsystematik in dem Bewertungsverfahren zu negativ abschneiden könnten. Damit würden wir der Arbeit dieser Dienste und der gut qualifizierten und motivierten Pflegekräfte nicht gerecht werden“, so die Ministerin. Vor allem könnte der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ins Gegenteil verkehrt werden, wenn sich – auf einer breiten Datenbasis – diese Feststellungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen Rheinland-Pfalz bestätigen.

„Wenn aber ein Pflegedienst dem Grunde nach gut pflegt, aber schlechte Noten erhält, dann muss die Ursache geklärt und beseitigt werden“, sagte Malu Dreyer. Einzig und allein vor diesem Hintergrund habe sie die Pflegekassen gebeten, die Veröffentlichung aufzuschieben, bis hier mehr Klarheit herrsche, die sie sich von der Vorabauswertung in Kürze erwartet. Die Landesverbände der Pflegekassen haben auf die Prüfbitte der Ministerin unterschiedlich reagiert. Die Mehrzahl hat bereits zugesichert, die Veröffentlichung aufzuschieben.

„Unverändert begrüße ich, dass die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen veröffentlicht werden, damit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einen weiteren Anhaltspunkt bei der Entscheidung für einen ambulanten Dienst oder eine stationäre Einrichtung haben. Die zeitnahe Veröffentlichung der Prüfberichte ist daher mir wichtig. Sobald die Schnellauswertung vorliegt, müssen wir unverzüglich zu einem einheitlichen Vorgehen der Kassen – landes- und bundesweit – gelangen“, so die Ministerin.