Mainz – Das neue Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) stärkt die Selbstbestimmung und Teilhabe von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen, wie Sozialministerin Malu Dreyer heute anlässlich der abschließenden Lesung im Landtag in Mainz unterstrich. Damit schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass das Heimgesetz des Bundes am 1. Januar 2010 durch ein innovatives Landesgesetz ersetzt und damit ein weiterer Teil der Föderalismusreform in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird, sagte die Ministerin. Insgesamt unterscheide sich das Land mit seinem umfassenden Ansatz der Teilhabe und Selbstbestimmung von den Regelungen in anderen Bundesländern. Die Ministerin dankte den beteiligten Verbänden und Organisationen, die sich in der Anhörung zum Gesetzentwurf engagiert mit ihren Hinweisen und Stellungnahmen eingebracht haben.
Das Gesetz führe die Ziele der Landesregierung in der Politik für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit konsequent fort. Selbstbestimmung und Teilhabe seien Leitlinien, die schon seit vielen Jahren die Politik in Rheinland-Pfalz bestimmen. Das Gesetz orientiere sich anders als das Heimgesetz an der Lebenswirklichkeit der Menschen und an ihren Erwartungen für die Zukunft. Es löse sich von der überholten Kategorie des Heims und stärke die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es unterstütze außerdem gemeinschaftliche selbstbestimmte Wohnformen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen und fördere die Teilhabe der Menschen, die in Einrichtungen leben. Weitere wichtige Punkte sind nach Angaben der Ministerin die Förderung der Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen, die Reduzierung der bürokratischen Anforderungen für die Einrichtungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen.
In der Frage, welche Einrichtungen und Wohnformen der staatlichen Kontrolle unterliegen, löst sich die Landesregierung vom überholten Heimbegriff und geht konsequent den Weg der Vielfalt. Selbstorganisierte Wohngemeinschaften sollen wie jede andere private Wohnsituation keiner Aufsicht unterliegen. Für Initiatoren solcher Wohnformen soll aber ein spezielles Beratungsangebot eingerichtet werden, um diese alternativen Wohnformen gezielt zu fördern.
Einrichtungen mit einem umfassenden Leistungsangebot, in denen Bewohnerinnen und Bewohner alle Leistungen des Wohnens, der Verpflegung, der Pflege und Unterstützung erhalten, sollen künftig grundsätzlich einmal im Jahr unangemeldet überprüft werden. Hier bestehe eine hohe strukturelle Abhängigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner, so die Ministerin zur Begründung. Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung, wie betreute Wohngruppen, sollen anlassbezogen überprüft werden.
Zu mehr Transparenz soll die im Gesetz vorgesehene Veröffentlichung der Qualitätsberichte der geprüften Einrichtungen in einem landesweiten Einrichtungen- und Diensteportal führen. Außerdem soll es eine landesweite Informations- und Beschwerdehotline geben, die das bestehende Info-Telefon bei der Verbraucherzentrale weiterentwickelt. Das Gesetz wird Einrichtungen und Träger von bürokratischem Aufwand befreien. Wir haben zum Beispiel verschiedene Anzeige- und Dokumentationspflichten gestrichen, die im Heimgesetz stehen, und Veränderungen im Personalbestand müssen künftig nur noch einmal im Jahr angezeigt werden, sagte die Ministerin.