Mainz – Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz erhalten in diesem Jahr pauschale Fördermittel in Höhe von insgesamt 61,2 Millionen Euro, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 10 Millionen Euro mehr, die aus dem Konjunkturprogramm II zur Verfügung stehen. Die Krankenhäuser erhalten damit im Durchschnitt 20 Prozent mehr Fördermittel als im vergangenen Jahr. Darüber hinaus wurden die bisherigen Auszahlungstermine 1. Juni und 1. Dezember zu dem Termin 1. Juni 2009 zusammengefasst, damit die Krankenhäuser möglichst schnell über die Mittel verfügen und die Gelder unmittelbar Konjunktur belebend wirksam werden können.
Die pauschalen Fördermittel sind eine wichtige Ergänzung zur Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser, so die Ministerin. Mit den pauschalen Fördermitteln finanzieren die Krankenhäuser kleinere Baumaßnahmen und die Wiederbeschaffung von so genannten kurzfristigen Anlagegütern, wie etwa medizinischen Geräten zum Beispiel Röntgengeräten und Krankenhausbetten. Die Fördermittel werden pauschal gezahlt, das heißt, dass die Krankenhäuser keine gesonderten Anträge stellen müssen. Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Verwendung der Mittel.
Die Höhe der pauschalen Fördermittel für das einzelne Krankenhaus richtet sich in erster Linie nach der Zahl der im vergangenen Jahr im Krankenhaus behandelten Fälle. Krankenhäuser mit einer hohen Fallzahl erhalten somit eine höhere Pauschalförderung als Krankenhäuser mit geringerer Fallzahl. Der größte Teil der pauschalen Fördermittel wird somit leistungsbezogen gezahlt. Für die Krankenhäuser wird darüber hinaus ein Anreiz geschaffen, die Verweildauer der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus so gering wie möglich zu halten.
Neben der Zahl der behandelten Fälle wird die Höhe der pauschalen Fördermittel nach der Aufgabenstellung des Krankenhauses bemessen; Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung bekommen höhere Förderbeträge als Krankenhäuser der Regelversorgung, diese wiederum mehr als Krankenhäuser der Grundversorgung. Für die Wiederbeschaffung bestimmter medizinisch-technischer Großgeräte, die besonders teuer sind, das sind Linksherzkathetermessplatz, Kernspintomograph und Linearbeschleuniger, werden Zuschläge gezahlt. Für jeden Ausbildungsplatz, den die Krankenhäuser in den Gesundheitsfachberufen, zum Beispiel in der Krankenpflege, besetzen, wird darüber hinaus ein Zuschlag in Höhe von 150 Euro gewährt. Mit diesem Zuschlag soll den Krankenhäusern ein Anreiz geboten werden, das Angebot an Ausbildungsplätzen zu erhalten und, wenn möglich, noch zu erhöhen, so die Ministerin.