Mainz – Staatsministerin Malu Dreyer hat sich heute dafür ausgesprochen, die im Jahr 2005 auf Betreiben der CDU/CSU eingeführte Praxisgebühr ersatzlos zu streichen. Malu Dreyer: “Die aktuelle finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht es den Krankenkassen, auf diese Einnahmeposition zu verzichten, die Patienten von dieser finanziellen Belastung zu befreien und die mit der Praxisgebühr verbundene Bürokratie in den Arztpraxen abzuschaffen.”
Die Ministerin verweist darauf, dass die Einführung der Praxisgebühr nie von der SPD gefordert worden sei, sondern von dieser im Jahr 2003 im Rahmen eines Kompromisses bei der damaligen Gesundheitsreform (Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung) akzeptiert werden musste. Die CDU sei in die damaligen Gespräche und Verhandlungen mit der Forderung eingetreten, die Patientinnen und Patienten pauschal mit 10 Prozent an den Kosten einer jeden medizinischen Behandlung zu beteiligen, was die SPD aus sozial- und gesundheitspolitischen Gründen abgelehnt habe und bis zum heutigen Tage ablehne.
Die mit der Praxisgebühr erhoffte sogenannte Steuerungswirkung ist nach Ansicht von Malu Dreyer nicht eingetreten. Die absolute Zahl aller Arztbesuche sei nur in der Anfangszeit und auch nur relativ geringfügig zurückgegangen. Dauerhaft aber sei die Zahl bei den sozial schwachen und armen Bevölkerungsteilen gesunken.
“Seit Einführung der Praxisgebühr müssen sich insbesondere die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft verstärkt überlegen, ob sie sich einen Arztbesuch selbst bei Schmerzen oder anderen gesundheitlichen Problemen finanziell leisten können. Dies fördert die Zwei-Klassen-Medizin, verschlechtert die gesundheitliche Versorgung besonders dieses Teiles der Bevölkerung und trägt zu einer Chronifizierung von Erkrankungen bei”, so die Ministerin.