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Malu Dreyer fühlt sich von Studie in ihrer Kritik bestätigt

Pflegetransparenz

Mainz – „Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation zur Beurteilung der Pflege-Transparenzvereinbarungen für stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste bestätigen meine Kritik an dem Verfahren.“ Das erklärte Familien- und Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Die vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen in Auftrag gegebene Studie belege nachdrücklich, dass die vereinbarten Transparenzkriterien den wissenschaftlichen Gütekriterien an ein gutes Messinstrument nicht genügen und daher nicht hinreichend geeignet seien, die Pflegequalität abzubilden.

„Deshalb ist es wichtig, dass die Vertragsparteien die Empfehlungen des Beirats zur Evaluation der Pflege-Transparenzvereinbarungen aufgreifen und die Transparenzkriterien schnellstmöglich weiterentwickeln. Die Pflegenoten müssen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und ihrer Aufgabe, Transparenz über die Qualität der Pflege herzustellen, gerecht werden“, sagte Malu Dreyer.

Transparenz in der Pflege ist nach Ansicht der Ministerin absolut notwendig und soll besonders für pflegebedürftige Menschen eine Entscheidungshilfe sein, wenn sie ein passendes Angebot der ambulanten oder stationären Pflege suchen. Sie habe mehr Transparenz in der Pflege seit Jahren gefordert und daher die gesetzliche Vorgabe, Prüfergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ausdrücklich unterstützt und begrüßt, so die Ministerin.

„Wir haben damit Neuland betreten. Die Vertragspartner mussten sich in sehr kurzer Zeit auf Kriterien und eine Methodik verständigen, es blieb wenig Zeit, dieses neue Instrument wissenschaftlich zu evaluieren. Gleichwohl deutete sich aber sehr früh schon an, dass das gefundene Verfahren Mängel aufweist“, sagte Malu Dreyer. Jetzt liegen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse vor, die einen erheblichen Überarbeitungsbedarf und eine Weiterentwicklung des vorhandenen Instruments notwendig machen.

Ministerin Malu Dreyer hat sich seit Mai vergangenen Jahres für Nachbesserungen im laufenden Verfahren eingesetzt. Im Oktober 2009 verstärkten sich die Hinweise darauf, dass besonders im Bereich der ambulanten Pflege die gegenwärtigen Bewertungssysteme nicht die tatsächliche Qualität abbilden. Das hat zu einer deutlichen Benachteiligung ambulanter Pflegedienste geführt. Die Ministerin hat im Dezember letzten Jahres auf methodische und statistische Mängel hingewiesen mit der Bitte an die Vertragspartner, mit kurzfristigen Änderungen die gröbsten Schwächen zu beheben. Mit einer Bundesratsinitiative vom Februar dieses Jahres hat das Land diese Forderung unterstrichen. Die Forderung des GKV Spitzenverbandes, kurzfristige Änderungen umzusetzen, hat die Ministerin begrüßt.

„Die Partner, also der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände müssen jetzt auf der Grundlage der nun vorliegenden wissenschaftlichen Auswertung die Kriterien und die Systematik zügig, umfassend und gründlich so überarbeiten, dass sich die Qualität zuverlässig abbildet. Gute Pflege muss als gut erkennbar sein, schlechte Pflege als schlecht“, forderte Malu Dreyer.