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Malu Dreyer: Beitrag zur Entlastung der Krankenkassen ist notwendig

Plenum/Krankenhäuser

Mainz – Die großen Anstrengungen der Krankenhäuser für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute im rheinland-pfälzischen Landtag gewürdigt. Gleichwohl hält die Ministerin den mit der letzten Gesundheitsreform eingeführten Beitrag der Krankenhäuser in Höhe von 280 Millionen Euro zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung für vertretbar und notwendig. Mit der Reform seien wichtige Vorteile für die Krankenhäuser erreicht worden. Als Beispiel nannte die Ministerin die neuen Möglichkeiten der Krankenhäuser, hochspezialisierte Leistungen ambulant anbieten zu können. Auch die integrierte Versorgung eröffne ihnen neue Wettbewerbschancen.

Der Zuwachs der Krankenhausausgaben fiel in den vergangenen Jahren deutlich höher aus als der Zuwachs der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt. In den vergangenen fünf Jahren erhöhten sich die Krankenhausausgaben um 8,7 Prozent, während die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung nur um 3,2 Prozent stiegen. Ein Beitrag der Krankenhäuser zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung sei vor diesem Hintergrund unerlässlich, sagte Malu Dreyer.

Die Ministerin relativierte in diesem Zusammenhang auch Berichte der Deutschen Krankenhausgesellschaft, nach denen ein Drittel der Krankenhäuser Verluste verzeichne. Richtig sei vielmehr, dass in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr 55 Prozent der Krankenhäuser einen Überschuss und fast 15 Prozent ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt haben: Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser sei im Jahre 2006 im Vergleich zu den Vorjahren besser gewesen.

Unabhängig von dieser Situation erwartet die Ministerin, dass nach der Übergangsphase für die Umstellung auf das neue Finanzierungssystem der Krankenhäuser im Jahr 2009 Regelungen für eine angemessene Finanzierung der Krankenhäuser gefunden werden. Die Gesundheitsministerkonferenz habe das Thema bereits umfassend beraten und eine Expertenanhörung durchgeführt. Die Erkenntnisse werden nach Angaben der Ministerin in das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene einfließen.