Mainz – Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer hat heute in Mainz das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apothekenbegrüßt. Das heutige Urteil des EuGH schützt die Interessen der Patientinnen und Patienten, da es die unabhängige Beratung in inhabergeführten Apotheken weiterhin sichert. Das Urteil ist auch im Interesse der Existenz von Apotheken in allen Regionen eines Flächenlandes wie Rheinland-Pfalz. Von Kapitalgesellschaften betriebene Apothekenketten brächten keine Qualitätsverbesserung für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, sie gefährdeten eher eine flächendeckende Versorgung, sagte die Ministerin. Sie hat sich daher wie die Bundesgesundheitsministerin in der Vergangenheit für das Fremdbesitzverbot eingesetzt und diese Position zuletzt beim rheinland-pfälzischen Apothekertag in Trier im März dieses Jahres vertreten.
Nach dem Urteil des EuGH haben die Mitgliedsstaaten der EU das Recht, im Sinne des übergeordneten Gesundheitsschutzes Kapitalgesellschaften den Besitz von Apotheken zu verbieten. Die Regelung im deutschen Apothekengesetz ist nach dem aktuellen EuGH-Urteil mit Europarecht vereinbar. Der EuGH folgte in seinem heutigen Urteil dem Plädoyer des französischen Generalanwaltes Yves Bot, der sich in seinen Schlussanträgen vom Dezember 2008 für das Fremdbesitzverbot ausgesprochen hatte.