Mainz – “Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Rechtsrahmens zum Schutz vor Diskriminierung auf europäischer Ebene, die derzeit im Europäischen Parlament diskutiert wird. Damit wird die Gleichbehandlung und Mobilität in der Europäischen Union verbessert und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen besonders beachtet.” Das unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer heute im Mainzer Landtag anlässlich der Einbringung eines Antrags der SPD-Fraktion, der sich für einen wirkungsvollen Diskriminierungsschutz und umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz stark macht.
Grundsätzlich ziele der EU-Entwurf auf das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auf Bereiche auch außerhalb des Arbeitsmarktes ab. “Ein wesentlicher Teil betrifft die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und macht sich für angemessene Vorkehrungen stark, die einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, zu Gesundheitsdiensten und Bildung gewährleisten”, so Dreyer.
Eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene sei ein wichtiger und sinnvoller Schritt, so die Ministerin, da er gleiche Standards zugunsten der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in ganz Europa realisiere. “Für viele andere europäische Länder mag das eine stärkere Angleichung der vorhandenen Gesetze nach sich ziehen, doch Deutschland und Rheinland-Pfalz sind hier gut vorbereitet”, so Dreyer. In dem seit August 2006 gültigen Allgemeinen Gleichstellungsgesetz seien die wesentlichen Merkmale, die vor Diskriminierung schützen, grundsätzlich aufgenommen worden. Die Ministerin betonte, dass mit dem Gleichstellungsgesetz sehr gute Erfahrungen gemacht wurden, auch im wirtschaftlichen Sektor. “Die damaligen ,Unkenrufe’ über horrende Mehrkosten für die Wirtschaft und Schadensersatzforderungen haben sich nicht bewahrheitet und konnten seriösen Berechnungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nicht standhalten.”
Die Ministerin plädierte dafür, in der Diskussion um die Antidiskriminierungsrichtlinie sachlich zu bleiben. “Lassen Sie uns die Chancen nutzen, die in der geplanten Richtlinie liegen. Sie wird ohnehin derzeit in den Gremien der Europäischen Union intensiv diskutiert. Die Ergebnisse der Beratungen werden voraussichtlich unter der schwedischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2009 zur Entscheidung kommen. Dann sollten wir die Vorschläge sachlich prüfen und dafür Sorge tragen, dass kein unverhältnismäßiger bürokratischer Mehraufwand mit den Regelungen verbunden sein wird.”