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Malu Dreyer begrüßt gemeinsames Gesetz zum Nichtraucherschutz

Plenum/Nichtraucherschutzgesetz

Mainz – “Ich freue mich sehr, dass es den Fraktionen gelungen ist, ein gemeinsames Änderungsgesetz zum Nichtraucherschutz zu erarbeiten, das die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz umsetzt. Damit wird es uns gelingen, dem Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz zu noch mehr Akzeptanz zu verhelfen.” Das unterstrich Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute im Mainzer Landtag anlässlich der Einbringung des gemeinsamen Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, CDU und FDP.

“Das seit dem 15. Februar 2008 in Rheinland-Pfalz geltende Nichtraucherschutzgesetz hat wesentlich zu einem besseren Gesundheitsschutz in der Öffentlichkeit beigetragen”, so Dreyer. Eine rauchfreie Umgebung sei inzwischen im öffentlichen Raum zur Normalität geworden, beispielsweise in Behörden und Krankenhäusern. “Damit wurde das gesundheitspolitische Ziel erreicht, die Menschen in der Öffentlichkeit vor den Gefahren der Passivrauchbelastungen umfangreich zu schützen.”

Wie die Ministerin mitteilte, beziehen sich die aktuellen Gesetzesänderungen auf drei Bereiche: Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten, Rauchen bei künstlerischen Darbietungen und Ausnahmen vom Rauchverbot in der Jugendhilfe. Sie sei jedoch sehr froh, dass sich der Gesetzentwurf eng an das durch das Gericht vorgeschlagene Schutzkonzept halte. “Das ist die Voraussetzung für eine klare und einheitliche Praxis in Rheinland-Pfalz”, so Dreyer.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Betreiberinnen oder Betreiber einer Gaststätte mit nur einem Gastraum von weniger als 75 m² das Rauchen erlauben können, wenn keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung angeboten werden. Weiterhin kann das Rauchen in Gasträumen in der Zeit, in der dort ausschließlich geschlossene Gesellschaften in privater Trägerschaft stattfinden, erlaubt werden, wenn von den Veranstalterinnen und Veranstaltern gewünscht. “Als Gesundheitsministerin kann ich die Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten für geschlossene Gesellschaften deshalb mittragen, weil der Gesetzgeber hier eine sehr enge Begrenzung auf reine Familienfeiern vorgegeben hat. Gleichzeitig appelliere ich an das Verantwortungsbewusstsein der Veranstalterinnen und Veranstalter, auf das Rauchen zu verzichten, wenn Kinder und Jugendliche anwesend sind”, erklärte Dreyer.