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Malu Dreyer: Alle Versicherten bekommen eine neue Krankenkasse

BKK für Heilberufe

Mainz – Gesundheitsministerin Malu Dreyer bedauert die bevorstehende Schließung der BKK für Heilberufe, die sich seit längerem angedeutet hat. Damit werde die Krankenkassenlandschaft wieder ein Stück ärmer. In Rheinland-Pfalz sind nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums etwa 7.000 Versicherte von der Kassenschließung betroffen. Diese Versicherten sind nun aufgerufen, so schnell wie möglich eine neue Krankenkasse zu wählen. Gegenwärtig stehen 66 gesetzliche Krankenkassen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Das Ministerium hat auf seiner Homepage http://www.msagd.rlp.de eine Liste dieser in Rheinland-Pfalz wählbaren Krankenkassen veröffentlicht und eine Übersicht der 22 Krankenkassen beigefügt, die in Rheinland-Pfalz über Geschäftsstellen verfügen.

„Mit der Schließung der BKK für Heilberufe durch das Bundesversicherungsamt zum 31. Dezember 2011 endet grundsätzlich die Mitgliedschaft der Versicherten“, so die Ministerin. Die Mitglieder und Versicherten der BKK für Heilberufe verlieren durch die Schließung ihrer Kasse jedoch nicht ihren Krankenversicherungsschutz. Sie können zum 1. Januar 2012 bei einer anderen frei wählbaren gesetzlichen Krankenkasse Mitglied werden. Diese Kasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.

„Die Versicherten der BKK für Heilberufe in Rheinland-Pfalz haben noch bis zum 14. Januar 2012 Zeit, ihr Wahlrecht zu nutzen, sollten sich aber so schnell wie möglich eine neue Kasse suchen. Versicherte der BKK für Heilberufe sollten sich daher bereits jetzt bei einer neuen Krankenkasse anmelden, damit die neue Versichertenkarte rechtzeitig im neuen Jahr zur Verfügung steht“, rät Malu Dreyer. In der Regel können die Beitrittsunterlagen auch schriftlich oder per Internet bei der neuen Krankenkasse heruntergeladen oder angefordert werden.

Ist eine der in Rheinland-Pfalz wählbaren 66 Krankenkassen gewählt worden, darf diese das neue Mitglied nicht ablehnen, sondern muss es ohne Betrachtung der individuellen Situation aufnehmen. Die Leistungsansprüche des Mitglieds und seiner mitversicherten Angehörigen bestehen vom Beginn der Mitgliedschaft bei der neu gewählten Krankenkasse an.

„Sollte ein Mitglied der BKK für Heilberufe von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse mit unzureichenden Informationen oder in sonstiger Weise bei der Ausübung seines Kassenwahlrechtes abgewimmelt worden sein, so sollte sich dieses Mitglied unverzüglich beim Vorstand dieser Krankenkasse beschweren. Solche Verhaltensweisen von Krankenkassen wären rechtswidrig“, so die Ministerin.