Stuttgart – Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hat am Mittwoch (27.02.2008) gegen die AOK entschieden. Die AOK bedauert diese Entscheidung, insbesondere da sie die deutschlandweite Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen für 2008 faktisch unmöglich macht. Damit verliert das AOK-System bundesweit Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe. Zudem müssen nun unsere Versicherten auf Zuzahlungsbefreiungen verzichten, die ihnen die AOK gerne weiter ermöglicht hätte. Das AOK-System wird kurzfristig darüber beraten, wie die Potentiale, die der Gesetzgeber über Arzneimittelausschreibungen grundsätzlich ermöglicht hat, für die Zukunft doch noch gehoben werden können.