Berlin – Zu der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) erklärt der sucht- und drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts beweist einmal mehr, dass der Glücksspielstaatsvertrag absurde Blüten treibt. Allein in Berlin mussten schon rund 150 Lottoläden schließen, weil fragwürdige Maßnahmen zur Suchtbekämpfung fatale Folgen haben.
Seit Jahrzehnten werden Spielscheine neben Tabak- und Süßwaren angeboten. Die Umsetzung der einstweiligen Verfügung in den verschiedenen Läden stellt die Ladenbesitzer vor die Existenzfrage ist doch ein Umbau der oft kleinen Ladenflächen gar nicht möglich oder nur mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden.
Die Argumentation, dass Konsumenten von Tabak- und Süßwaren durch die unmittelbare Nähe von Lotterieangeboten zum Glücksspiel verleitet werden, ist absurd und in keiner Weise nachzuvollziehen.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt die FDP-Bundestagsfraktion einmal mehr ihre Forderung nach einer Teilliberalisierung des Marktes. Nur auf diesem Wege lassen sich Rechtsunsicherheiten beheben. Wir fordern den Bund und die Länder auf, ihre Verweigerungshaltungen aufzugeben und endlich den missglückten Staatsvertrag neu zu verhandeln.