Nussbaum – Arbeitnehmer, die wegen Corona in Quarantäne mussten, konnten bisher aufgrund gesetzlicher Regelungen weitgehend auf finanzielle Unterstützung zählen. Nun wurden dazu Änderungen beschlossen. Die Geschäftsführer von Hevert-Arzneimittel haben für ihr Unternehmen jetzt entschieden, Lohnfortzahlungen im Quarantänefall auch für ungeimpfte Mitarbeiter weiter zu gewährleisten. Zusätzlich bietet das Familienunternehmen aus dem Nahetal länger als angeordnet Selbsttests für alle Mitarbeiter kostenlos an.
Die Corona-Pandemie ist noch nicht ausgestanden und es ergeben sich immer wieder Änderungen bei den geltenden Regelungen. Aktuell betrifft das auch die Quarantäneregeln: Bisher ist geregelt, dass Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne, Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Bald gilt dies jedoch nicht mehr, wenn durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können.
Arbeitgeber bleiben laut Arbeitsschutzverordnung für die Dauer der pandemischen Lage, welche bis einschließlich 24.11.2021 verlängert wurde, verpflichtet, allen in Präsenz arbeitenden Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche einen kostenlosen Selbsttest anzubieten. Hevert bietet jedem Mitarbeiter nach Wunsch zwei kostenlose Selbsttests plus Negativbescheinigung pro Woche, auch über den 24.11.2021 hinaus.
Geschäftsführer Mathias Hevert begründet das so: „Wir setzen auf Vielfältigkeit, Gleichberechtigung und die Stärken des Einzelnen für unseren Unternehmenserfolg. Meinungsvielfalt und Eigenverantwortung haben bei uns einen hohen Stellenwert. Wir respektieren die individuelle Entscheidung eines jeden Mitarbeiters, ob und wann er sich impfen lassen möchte.“ Auch Co-Geschäftsführer Marcus Hevert unterstreicht: „Uns ist es wichtig, dass Menschen ihre Selbstbestimmtheit und ihre Meinungsfreiheit leben können und nicht durch die aktuellen Debatten gespalten werden. Bei Hevert behandeln wir alle Mitarbeiter gleich, ob geimpft oder nicht. Es gelten die gleichen Regeln für alle.“