Berlin – Die Europäische Kommission hat gestern das sogenannte Arzneimittelpaket verabschiedet. Darunter sind auch Vorschläge zur Bereitstellung von Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel, z.B. im Internet.
Die für den Arzneimittelbereich zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Marlies Volkmer, MdB, steht diesen Plänen sehr kritisch gegenüber. “Mit dieser Richtlinie wird das Ziel einer besseren Patienteninformation nicht erreicht. Vielmehr führen die Regelungen in ihrer Wirkung zu einer Lockerung des Werbeverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel. Die Richtlinie sollte aus meiner Sicht – trotz Nachbesserungen des ursprünglichen Vorschlags – nicht verwirklicht werden.”
Marlies Volkmer betont, dass pharmazeutische Hersteller nicht geeignet sind, neutrale Informationen für medizinische Laien zur Verfügung zu stellen. “Eine klare und eindeutige Unterscheidung zwischen Werbung und Information ist sehr schwierig, wenn derjenige informiert, der Produkte verkaufen will.” Volkmer warnt, dass Patienten aus der Überfülle an Informationen falsche Schlüsse ziehen könnten und eine neue Informationspraxis auch zu einer nicht gerechtfertigten Nachfrage nach verschreibungspflichtigen Arzneimitteln führen könnte.
Sinnvoll kann es ihrer Ansicht nach allenfalls sein, Beipackzettel im Internet zu veröffentlichen und diese Informationen in einer verständlicheren Form anzubieten. Volkmer: “Ich bin überzeugt, dass solche Informationen in jedem Fall vorab genehmigt werden müssen. Erfahrungen aus den USA zeigen, dass eine nachträgliche Kontrolle wirkungslos bleibt.”
Im Interesse einer qualitätsgesicherten Arzneimittelinformation der Patientinnen und Patienten ist nach Überzeugung von Marlies Volkmer vielmehr die Stärkung und Vernetzung kompetenter und unabhängiger Informationsanbieter notwendig. “Da die Erstellung qualitätsgesicherter Informationen ein zeit- und personalaufwändiger Prozess ist, sollte aus meiner Sicht Doppelarbeit vermieden werden durch Kooperationen unabhängiger Anbieter, z.B. des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen oder der Verbraucherzentralen.”