Bonn – In der letzen Zeit hat es von verschiedenen Seiten Forderungen gegeben, die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen auszuzahlen.
Hierzu erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes Dr. Maximilian Gaßner: Der Gesundheitsfonds ist kein Investmentfonds und das Bundesversicherungsamt keine Sparkasse, wie fälschlicherweise behauptet wurde. Der Gesundheitsfonds ist so konstruiert, dass die liquiden Finanzmittel nicht dauerhaft auf dem Konto des Gesundheitsfonds gehortet werden. Vielmehr wird die Liquiditätsreserve zu Beginn eines jeden Auszahlungsturnus vollständig den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Die monatlichen Zuweisungen können dadurch vorzeitig geleistet werden. Dadurch profitieren die Krankenkassen unmittelbar vom wirtschaftlichen Aufschwung. Außerdem muss der Gesundheitsfonds nicht mehr wie in der Vergangenheit auf vorgezogene Bundesmittel oder Darlehen des Bundes zurückgreifen. Dadurch wird der Steuerzahler entlastet.
Ausdrücklich wies Gaßner nochmals darauf hin, dass aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds künftig auch der Sozialausgleich für Geringverdiener und die Zusatzbeiträge für die Empfänger von Arbeitslosengeld II finanziert werden müssen. Zudem sei zu berücksichtigen, dass sich für den Gesundheitsfonds im Jahr 2009 insbesondere aufgrund konjunkturbedingter Einnahmeausfälle ein Defizit in Höhe von ca. 2,5 Mrd. Euro ergeben habe. Maßnahmen mit kurzfristigen Finanzierungszielen zu Lasten der Liquiditätsreserve können nicht absehbare Wirkungen in den Folgejahren haben, warnte Gaßner.