Berlin – Der erste Änderungsantrag zur Pflegereform wurde heute von der Fraktion DIE LINKE in den Bundestag eingebracht. Darin fordert DIE LINKE die Streichung der so genannten “selbstverschuldeten Behandlungsbedürftigkeit” (§ 52 Absatz 2, SGB V), durch die Patienten mit eiternden Tätowierungen und Piercings auf dieselbe Stufe gestellt werden sollen wie Gewalttäter, die sich auf der Flucht Verletzungen zuziehen. Dazu erklärt Frank Spieth, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion:
“Schuldige Kranke sollen nach den Vorstellungen der Koalition für ihre Behandlungskosten selbst zahlen. Ihnen wird so der Rückhalt der Solidargemeinschaft aller Krankenversicherten genommen. Diese Vorschläge der Koalition sind Teil einer Gesundheitspolitik, in der die Leistungen der Krankenversicherungen immer weiter zurückgeschraubt werden.
Ärzte sollen deshalb zukünftig gezwungen werden, ihre “schuldigen” Patienten zu melden. Das will DIE LINKE mit ihrem Änderungsantrag ebenfalls verhindern. Zu Recht bezeichnet der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, die Ausführungsbestimmungen in §294a SGBV als “Petz-Paragrafen”. Mit dieser Regelung sollen Ärzte zu Gesundheitsspitzeln umfunktioniert werden sollen. Damit würde das Arzt-Patienten-Verhältnis massiv gestört.”
Diese Regelungen waren und sind nicht Teil der Pflegeversicherung, sondern werden im so genannten Omnibus- oder Huckepack-Verfahren zur Korrektur bereits verabschiedeter Gesetze dem aktuellen Gesetzgebungsprozess zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz angehängt.