Berlin – DIE LINKE begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform. “Es ist völlig in Ordnung, dass man erst dann in die Private Krankenversicherung wechseln kann, wenn man drei Jahre lang ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro hatte”, so der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Frank Spieth. “Damit wird die Auszehrung der Gesetzlichen durch die private Krankenversicherung zumindest abgemildert.” Spieth weiter:
“Durch das Urteil ist zudem eine sittenwidrige Praxis der privaten Krankenversicherung beendet worden. Bislang haben die Versicherungen durch Knebelverträge versucht, die Versicherten zu enteignen und ihnen die Altersrückstellungen bei einem beabsichtigten Versicherungswechsel vorzuenthalten. Das geht nun nicht mehr.
Die Bundesregierung hat den Kampf um den Basistarif allerdings nur aus einem Grund mit einem blauen Auge überstanden: Das Bundesverfassungsgericht sah diesen angesichts von lediglich 6.000 Wechslern nicht als relevant an. Er ist zu unattraktiv um von Bedeutung zu sein. Sollte der Wechsel in den Basistarif jedoch zum Massenphänomen werden, ist auch mit einer anderen Entscheidung zu rechnen.
Das Grundproblem bleibt jedoch bestehen: Die Gesundheitsreform von Union und der SPD erhält das Naturschutzgebiet der privaten Krankenversicherung und damit das unsoziale zweigleisige Krankenversicherungssystem. DIE LINKE will stattdessen eine ordnungspolitisch saubere Lösung: Die solidarische und soziale Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Private Versicherungsunternehmen wären dann nur noch für Zusatzversicherungen zuständig.”