Berlin – Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und Kosmetika, die über das Internet versendet werden, werden häufig irreführend beworben oder enthalten unzulässige Substanzen. Zu diesem Ergebnis kam das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe bei einer Recherche an mehr als 500 Anti-Aging- oder Schlankheitsmittel. Ein Großteil der Anti-Aging-Mittel wurde nur über das Internet vertrieben, aber nicht über Apotheken. Internetangebote sollten kritisch hinterfragt werden das gilt für Arzneimittel genauso wie für Nahrungsergänzungsmittel, so Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Gerade im Bereich der Lifestyle-Präparate sollten sich Verbraucher vom Apotheker unabhängig informieren lassen, statt sich auf windige Geschäftemacher einzulassen.
Etwa ein Viertel der NEM enthielt hingegen verschreibungspflichtige Wirkstoffe wie das Schlankheitsmittel Rimonabant. Nur etwa ein Drittel der geprüften Produkte bestand ausnahmslos aus Substanzen, die für NEM zulässig sind. Zudem wurden irreführende Werbeaussagen und nicht zugelassene Zusatzstoffe festgestellt.
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