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Liese und Ulmer: Arzneimittelrecht vom Industriekommissar auf Gesundheitskommissar übertragen

Bisherige Struktur ist historisches Überbleibsel und führt zu Konfusion und Abgrenzungsschwierigkeiten

Brüssel – Der gesundheitspolitische Sprecher der Christdemokraten im Europäischen Parlament, Dr. med. Peter Liese, und sein Kollege Dr. med. Thomas Ulmer fordern, in der neuen Europäischen Kommission die Zuständigkeit für Arzneimittelrecht vom Industriekommissar auf den Gesundheitskommissar zu übertragen. Anders als in allen Mitgliedsstaaten und im Europäischen Parlament wird das Arzneimittelrecht in der Europäischen Kommission traditionell vom Industriekommissar verwaltet. In den Mitgliedsstaaten und im Europäischen Parlament ist Arzneimittelrecht Sache der Gesundheitsminister und des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit. Die Struktur der Europäischen Kommission ist ein historisches Überbleibsel aus der Zeit, als es weder eine Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, noch eine Gesundheitskommissarin gab.

Die Generaldirektion SANCO wurde Mitte der neunziger Jahre nach der BSE-Krise eingerichtet. Eine eigene Gesundheitskommissarin (zur Zeit Androulla Vassilliou aus Zypern) gibt es in der Europäischen Union erst seit 2007. Das Arzneimittelrecht wird traditionell auf europäischer Ebene bearbeitet, da Arzneimittel handelbare Güter im EU-Binnenmarkt sind.

Nach Ansicht von Liese und Ulmer ist jetzt der Zeitpunkt für einen Wechsel gekommen: “Die bisherige Struktur führt zu großen Verwirrungen. Kein Außenstehender kann verstehen, dass Arzneimittelrecht in der Europäischen Kommission nicht Sache der Gesundheitspolitiker ist. Wir gehen nicht so weit wie manche Kritiker, die behaupten, dass Gesundheitsaspekte generell wirtschaftlichen Aspekten untergeordnet werden, aber die Situation führt auf jeden Fall zu Verwirrung. Dies zeigt die aktuelle Diskussion über den Impfstoff gegen die neue Grippe. Für die Strategie gegen die Grippe und die europäischen Aktionen in diesem Bereich ist Gesundheitskommissarin Vassiliou zuständig – für die Zulassung der Impfstoffe formal gesehen der Industriekommissar, Vizepräsident Günter Verheugen.

Arzneimittel sind keine Waren wie andere. Sie haben auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Nebenwirkungen. Diese Nebenwirkungen muss man in Kauf nehmen, um schwere Krankheiten zu behandeln. Das besondere Gefährdungspotenzial von Arzneimitteln rechtfertigt aber auch besonders strenge Regeln. Natürlich wollen wir eine wettbewerbsfähige europäische Pharmaindustrie, die Arbeitsplätze schafft, aber selbst in den USA, wo die Pharmaindustrie aus ihrer eigenen Sicht sehr viel bessere Rahmenbedingungen hat, als in allen Ländern der Europäischen Union, ist Arzneimittelrecht Sache der Gesundheitspolitik”, so Liese und Ulmer.