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Licht und Schatten bei Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung und Reform der Medizinischen Dienste

Beratung des MDK-Reformgesetzes im Kabinett am 17. Juli 2019

Berlin – Morgen, am 17. Juli 2019, wird das MDK-Reformgesetz im Kabinett beraten. Das Gesetz enthält zwei zentrale Themenbereiche, nämlich zum einen die Reform der Abrechnungsprüfung der Krankenhäuser durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDKen), zum anderen die Reform der MDKen. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), im Vorfeld der Beratung:

Keine reduzierte Prüfquote und Verschlimmbesserungen!

„Eine Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung ist sinnvoll, um das Prüfverfahren durch die MDKen effizienter zu gestalten. Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung von jährlichen Strukturprüfungen, die eine Vielzahl von Einzelfallprüfungen ersetzen sollen, einem Scoring-System, das Krankenhäuser nach der Qualität der Rechnungslegung in drei Gruppen mit unterschiedlichen Regelungen bzw. Sanktionen einteilt, gehen in die richtige Richtung. Nicht akzeptabel ist allerdings, dass die Prüfquote der Krankenkassen von heute rund 17 Prozent auf 10 Prozent ab 2020 gesetzlich begrenzt werden soll. Gleichzeitig bleibt aber die von den Krankenkassen zu zahlende Aufwandspauschale erhalten. Beide Regelungen verfolgen das gleiche Ziel, die Zahl der Rechnungsprüfungen durch den MDK zu reduzieren. Aufrechnungen von Forderungen sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in allen Wirtschaftsbereichen zulässig; nur den Krankenkassen soll dieses Recht künftig entzogen werden. Die Folge sind mehr Sozialgerichtsverfahren als vorher.

Diese Regelungen führen zu deutlichen Mehrausgaben von über eine Milliarde Euro bei den Krankenkassen, die von den Versicherten über Beitragserhöhungen zu zahlen sind.

MDK-Reform: Keine Schwächung der Selbstverwaltung!

Sehr kritisch sehen wir nach wie vor die Maßnahmen der Regierung bezogen auf die MDKen. Dies betrifft insbesondere die Umbaupläne in der Zusammensetzung der Verwaltungsräte der MDKen. So sehen die Gesetzespläne vor, dass die durch Sozialwahlen gewählten aktiven und ehrenamtlich tätigen Verwaltungsräte der Krankenkassen nicht mehr in die Verwaltungsräte der MDKen gewählt werden dürfen. Eingehalten werden muss vielmehr eine zwölfmonatige Karenzzeit. Diese Regelung ist nicht nachzuvollziehen und schwächt die Selbstverwaltung.

Gut ist, dass es – gegenüber dem Referentenentwurf – im Kabinettsentwurf noch zu ersten Nachbesserungen in Bezug auf die Besetzung der Gremien mit Vertretern der Krankenkassen gekommen ist. So sollen KassenvertreterInnen (16 von 23) nun die Stimmmehrheit in den Verwaltungsräten erhalten und von den Krankenkassen gewählt werden. Das ist absolut notwendig, denn die Krankenkassen tragen nach wie vor die volle Finanzierungsverantwortung für die MDKen.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @DieTechniker

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.