Hürth – Lebenshilfe NRW kritisiert den Versuch der Landschaftsverbände sich der Teilhabeleistungen beim stationären Krankenhausaufenthalt von Menschen mit Behinderung zu entledigen. Es brauch nicht weniger Eingliederungshilfe sondern mehr. Dr. Ursula Ohndorf (Lebenshilfe Köln) schlägt Koordinationsstellen vor, um die Situation insgesamt zu verbessern.
Leverkusen. Am Mittwoch trafen sich in Leverkusen die Behinderten- und Patientenbeauftragte des Landes NRW, Claudia Middendorf, mit Vertretern der Lebenshilfe, um über die Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus zu sprechen. Die Vertreter der Lebenshilfe, die sich aus Angehörigen von geistig beeinträchtigten Menschen, Ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern zusammensetzten, äußerten gegenüber der Beauftragten ihren Unmut darüber, dass die beiden Landschaftsverbände in den laufenden Landesrahmenvertragsverhandlungen sich der Zuständigkeit der Assistenz entledigen wollen. Die Lebenshilfe machte allerdings auch konstruktive Vorschläge, die zu Verbesserungen beim Krankenhausaufenthalt von Menschen mit geistiger Behinderung führen können.
„Der Assistenz-Begriff führt beim stationären Krankenhausaufenthalt häufig zu Unklarheiten, da er überwiegend aus der Sicht der Pflege betrachtet wird. Uns geht es vor allem um die Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe, hier muss für alle beteiligten noch viel mehr Klarheit bei der Begrifflichkeit geschaffen werden“, betonte Doris Langenkamp, Landesvorstandsmitglied der Lebenshilfe NRW. „Wir haben oft die Erfahrung gemacht, dass die von uns unterstützten Menschen durch fehlende Teilhabeleistungen während des Krankenhausaufenthaltes in einer schlechteren Verfassung zurück nach Hause kommen, als sie hinein gekommen sind. Die Fachleistungsstunden dürfen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nicht automatisch geringer werden, vielmehr müssten sie sich erhöhen aufgrund der besonderen Situation“, sagte Langenkamp.
Menschen mit einer geistigen Einschränkung benötigen oft ihnen vertraute Begleitungen. Häufig übernehmen Angehörige diese Aufgabe. Doch der Personenkreis, den die Lebenshilfe vertritt, wird glücklicherweise immer älter, daher können Angehörige die Begleitung oder Assistenz oft nicht mehr übernehmen, weil ihnen dies beruflich nicht möglich ist oder sie selber in einem hohen Alter sind. Wenn Bewohner aus stationären Wohnangeboten kommen, kann diese Begleitung nicht einfach von den hauptamtlichen Mitarbeitern übernommen werden, weil diese dann in den Einrichtungen für andere Menschen fehlen, die Unterstützung benötigen. Nach Auffassung der Lebenshilfe muss die Eingliederungshilfe dort erfolgen, wo der Mensch ist, also notfalls im Krankenhaus, so schreibt es auch das Bundesteilhabegesetz vor.
Middendorf zeigte hierfür großes Verständnis und lobte das hohe ehrenamtliche Engagement der Lebenshilfen. „Ich werde dies in den nächsten Gesprächen mit den Vertretern der Landschaftsverbände ansprechen“, erklärte sie und lies erkennen, dass sie mit der Haltung der Landschaftsverbände nicht einverstanden ist. Aufmerksam verfolgte Middendorf die Schilderungen von nicht funktionierendem Patientenmanagement. Hier sagte sie zu, dies beim nächsten Treffen mit den Vertretern der Krankenhausgesellschaften kritisch anzusprechen.
Die Beauftragte erläuterte den Anwesenden auch die Pläne zu einer umfassenden Krankenhausreform, die NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann plant. Dabei soll die Beteiligung der Selbsthilfe in den Vorbereitungen der Gesetzesvorlage eine wichtige Rolle spielen, so der Wunsch vom Minister und der Patientenbeauftragten. Die Mutter einer beeinträchtigten Tochter, Ärztin und Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Köln, Dr. Ursula Ohndorf brachte die Idee eine Koordinationsstelle in jedem Krankenhaus zu installieren ins Spiel. „In Berlin gibt es dazu ein sehr gutes Pilotprojekt am Königin Elisabeth Krankenhaus. Von einer solchen Koordinationsstelle können viele Patientengruppen profitieren, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, demente aber auch schlicht ältere Menschen“, sagte Ohndorf. Middendorf hörte bei ihren Ausführungen aufmerksam zu.
Die 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 21.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativ) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.
Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 76 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.
Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. verfügt über vier Tochtergesellschaften. Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH und die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bieten ambulante und stationäre Wohnangebote sowie Beratung für Menschen mit Behinderung in ausgewählten Regionen Nordrhein-Westfalens an. Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung sowie hauptamtlichen Mitarbeitern der Eingliederungshilfe, Familienbildung und Freiwilligendienste werden über die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH angeboten. In Hürth betreibt der Landesverband das Lebenshilfe Berufskolleg NRW gGmbH zur Ausbildung von Sozialassistenzen und Heilerziehungpflegern.