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Lebenshilfe NRW fordert von Landesregierung Einsatz für Menschen mit geistiger Behinderung

Presseinformation

Düsseldorf/Hürth – Die Lebenshilfe NRW fordert von der nordrhein-westfälischen Landesregierung, sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesteilhabgesetz und darüber hinaus für die Menschen mit geistiger Behinderung in NRW einzusetzen. „Das Bundesteilhabegesetz ist aber ein erster großer Schritt, dem in den nächsten Jahren im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention viele weiter Schritte folgen müssen. Wir sehen im Gesetzentwurf gute Ansätze, beispielsweise das Budget für Arbeit oder dass Ehepartner künftig nicht mehr beim Einkommen und Vermögen hinzugezogen werden“, erklärt Landesvorsitzender Uwe Schummer. Gleichzeig betonte er, dass Menschen mit geistiger Behinderung von den Verbesserungen bei Einkommen und Vermögen nicht profitieren werden, wenn sie von der Grundsicherung abhängig sind. „Wir fordern für diese Menschen eine Anhebung der Freigrenze auf das Niveau von Hartz-IV.“

Von der Landesregierung wünscht sich die Lebenshilfe NRW außerdem, dass sie sich für mehr Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit einer schwerstmehrfachen Behinderung engagiert. „Arbeit hat eine therapeutische Wirkung für schwerstmehrfachbehinderte Menschen. Glücklicherweise geht NRW hier einen eigenen Weg, der kein Mindestmaß an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit für den Zugang zur Werkstatt vorsieht“, erklärt Schummer. Nordrhein-Westfalen hat als einziges Bundesland den Zugang zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung für Menschen mit einer schwerstmehrfachen Behinderung nicht an ein Mindestmaß wirtschaftlicher verwertbarer Arbeitsleistung gekoppelt. Die Landesregierung soll sich in im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass dies künftig auch in anderen Bundesländern durch das Bundesteilhabegesetz möglich wird. „Meine Tochter hat in der Werkstatt für behinderte Menschen enorme Fortschritte in der Fördergruppe gemacht“, erklärte Agi Palm, stellvertretende Landesvorsitzende. Sie sieht sich aber mit der Sorge konfrontiert, dass ihre Tochter durch die neuen Regelungen im Bereich des Wohnens im Bundesteilhabegesetz aus der Eingliederungshilfeeinrichtung in eine Pflegeeinrichtung verschoben wird. „Dort würde meine Tochter wichtige Fachleistungen für die Entwicklung nicht mehr ohne weiteres erhalten.

Vorstandsmitglied Dr. Karlheinz Bentele betonte, Menschen mit geistigen Behinderung dürfen nicht diskriminiert werden. „Niemand darf schlechter gestellt werden. Später erfahrene Behinderungen nehmen zu.“ Die neuen Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe könnten einen Teil dieser Menschen aber ausschließen. Künftig müssen laut Gesetzentwurf fünf von neun Zugangskriterien erfüllt werden, um Eingliederungshilfe zu erhalten. „Wie kommt man auf fünf Lebensbereiche? Wurden die gewürfelt? Gab es eine nächtliche Eingebung? Oder standen sie in goldenen Lettern am Himmel?“ fragt Schummer ein wenig provokant. Die Lebenshilfe NRW fordert aus diesem Grund, dass maximal zwei Einschränkungen in einem Lebensbereich ausreichen müssen, um auch künftig Eingliederungshilfe zu erhalten. Denn sie sieht Gefahr, dass gerade Grenzgänger zwischen lern- und geistiger Behinderung hier außen vor bleiben könnten.

Bentele forderte außerdem, die ab 2018 erfolgende Entlastung der Länder von 1 Mrd. Euro direkt an die Kommunen weiter zu geben. „Ein Teil der Entlastung muss bei den Kommunen ankommen. Es darf nicht im Finanzministerium versickern. Hier muss es klare Auflagen auch für die Landschaftsverbände geben.