Hürth – Nordrhein-Westfalen benötigt in der Eingliederungshilfe nach Ansicht der Lebenshilfe NRW endlich einheitliche Lebensverhältnisse. Dies machte sie bei einem Beratungsgespräch im Ministerium für Arbeit Integration und Soziales (MAIS) zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in NRW deutlich.
„Die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe ist unerlässlich, um endlich einheitliche Lebensverhältnisse in NRW zu schaffen“, sagte Christoph Esser, Justiziar der Lebenshilfe NRW. Die Arbeitsgemeinschaft sollte als Plattform genutzt und aus diesem Grund paritätisch besetzt werden.
Außerdem fordert die Lebenshilfe NRW, regionale Arbeitsgemeinschaften aller Rehabilitationsträger und ihrer Verbände zu errichten. „Nur so kann die dringend gebotene Zusammenarbeit aller Träger von Leistungen zur Teilhabe für behinderte Menschen erfolgen, wie sie eigentlich bereits seit 2001 gesetzlich im SGB IX vorgeschrieben ist“, sagt Esser.
Es muss sichergestellt werden, dass es landesweit ein ergänzendes, einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument gibt, das tatsächlich ICF-orientiert ist. „Es kann nicht sein, dass in einem Bundesland zwei unterschiedliche Instrumente der Bedarfsermittlung bestehen. Die ICF selbst ist nach Aussage von Experten, wie Prof. Dr. Michael Seidel, kein Instrument der Bedarfsermittlung. Ein einheitliches Bedarfsfeststellungsinstrument, das den individuellen Bedarf abbildet“, so Esser weiter. Hierfür müssen Experten auf dem Gebiet frühzeitig eingebunden werden.