Berlin – ur morgigen Beratung des FDP-Antrages zur Reform des Transplantationsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestages erklärt der zuständige Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Die FDP-Bundestagsfraktion will mehr Lebendspenden von Organen zulassen. Wir wollen mehr Freiheit zum Helfen. Nächstenliebe darf nicht weiter unter Strafe stehen.
Wir Liberale wollen den Kreis der zulässigen Spender erweitern. So sollen z.B. bei Blutgruppenunverträglichkeit Ehepaare über Kreuz einem anderen Paar spenden dürfen – und zwar ohne die heutigen Einschränkungen. Außerdem will die FDP die Nachrangigkeit der Lebendspende gegenüber der postmortalen Spende aufheben. Sollte für einen Empfänger ein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung stehen, muss nach heutiger Rechtslage dieses transplantiert werden, selbst wenn zeitgleich das Angebot einer Lebendspende besteht. Und das obwohl bei Lebendspenden die Überlebensraten für den Empfänger zum Beispiel einer Niere deutlich besser sind. Wir Liberale halten die Menschen für mündig, auch in ihren höchst persönlichen Angelegenheiten wie der Organ-Lebendspende selbst zu entscheiden.
Noch immer herrscht in Deutschland ein Mangel an Spenderorganen. 2008 ging die Zahl der Spender sogar um 9 Prozent zurück. 12.000 Menschen stehen auf den Wartelisten, davon 8.000 für eine Niere. Viele versterben in dieser Zeit oder leiden über Jahre unter den Einschränkungen der Dialyse. Während die meisten Organe nur nach dem Tod gespendet werden können, ist das bei Leber und Niere auch unter Lebenden möglich. Doch das Transplantationsgesetz setzt dem Helfen enge Grenzen. So dürfen nur Verwandte und enge Freunde einem Todkranken ein Organ spenden.