Der Bundesrat hat heute die umstrittene Krankenhausreform der ehemaligen Ampel-Koalition passieren lassen. Damit kann das so genannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) bedauert, dass der Bundesrat das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss überwiesen hat, um wichtige Korrekturen zu erzielen.
Zu diesem politischen Ergebnis erklärt KGNW-Präsident Ingo Morell:
„Wenn ein so grundlegender Umbau der Daseinsvorsorge ohne Offenlegung der tatsächlichen Folgen und gegen die Mahnungen der meisten Expertinnen und Experten durchgeboxt wird, dann hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dieser Bundesregierung vielleicht einen Machtkampf gewonnen. Aber die Bürgerinnen und Bürger werden vielerorts die Sicherheit verlieren, dass sie im Notfall schnell ein Krankenhaus in ihrer Nähe erreichen können. Denn das so genannte Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz enthält wie so oft bei diesem Minister das Gegenteil von dem, was das Etikett verspricht. Dieses Gesetz wird viele Krankenhäuser durch das Wegbrechen von Erlösen destabilisieren, statt sie zu stützen. Denn das neue Instrument der Mindestfallzahlen schafft neue Unsicherheiten an Stelle von Planungssicherheit. Das Gesetz wird die stationäre Versorgung verknappen, weil es viele Krankenhäuser durch überhöhte und fachlich nicht erforderliche Personalvorgaben überfordert. Sie werden deshalb absehbar nicht mehr die Leistungen erbringen können, auf die sich die Patientinnen und Patienten bisher verlassen haben. Der wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser wird dadurch verstärkt, das viel zitierte Hamsterrad dreht sich weiterhin, jetzt nur noch schneller. Und auch die angekündigte Entbürokratisierung ist eine der vielen hohlen Lauterbach-Versprechungen, denn sein Gesetz bewirkt das exakte Gegenteil und verschärft die bürokratischen Anforderungen erneut aus Misstrauen und Kontrollwahn.
Es ist aus Sicht der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vollkommen unverständlich, dass sowohl die Bundestagsabgeordneten der ehemaligen Ampel-Koalition in namentlicher Abstimmung als auch jetzt die SPD-regierten Bundesländer einem so gefährlichen Eingriff in die Daseinsvorsorge zustimmen, ohne im Detail transparent zu machen, was die konkreten Folgen für die Menschen sind. Wir erwarten jetzt, dass Minister Lauterbach bis zur Bundestagswahl endlich für die Bürgerinnen und Bürger darlegt, wie ihre Krankenhausversorgung konkret vor Ort aussehen wird. Diese Antwort müssen nun auch die Bundestagsabgeordneten den Kliniken in ihrem Wahlkreis geben, die diese Krankenhausreform mit beschlossen haben. Die Bürgerinnen und Bürger, ebenso die rund 290.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Krankenhäuser haben ein Recht darauf, dass endlich die tatsächlichen Auswirkungen dieser Krankenhausreform offengelegt werden. NRW hat auch hier mit der Krankenhausplanung die Blaupause geliefert, wie Transparenz geht. Das ist die Messlatte.
Es wird nun Aufgabe der kommenden Bundesregierung sein, die risikobehafteten und praxisuntauglichen Teile dieser Krankenhausreform umgehend gesetzlich zu korrigieren. Nachdem die Krankenhausreform nun politisch beschlossen ist, stehen Bund und Länder im Wort und in der Pflicht, dass die Krankenhäuser jetzt die versprochenen Soforthilfen erhalten. Die noch immer zunehmende wirtschaftliche Belastung der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeitenden erfordert eine schnelle Überbrückungsfinanzierung. Das kann nicht bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung warten.“