Berlin – Zur Diskussion um eine befürchtete Benachteiligung der Landwirtschaftlichen Krankenversicherungen im Zuge der Umsetzung der Gesundheitsreform erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller, MdB:
Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) nimmt in Deutschland eine Sonderstellung ein, weil es sich um eine Zwangsversicherung handelt und die Bäuerinnen und Bauern kein Wahlrecht zum Kassenwechsel haben. Der auch politisch gewünschte und beeinflusste Strukturwandel in der Landwirtschaft hat dafür gesorgt, dass sich die Mitgliederstrukturen in der LKV immer ungünstiger entwickelt haben. Inzwischen stehen einer sehr großen Zahl von Rentnern nur noch verhältnismäßig wenige Beitragszahler gegenüber. Die sich daraus ergebenden Beiträge könnten alleine von den wenigen verbliebenen aktiven Landwirten nicht mehr getragen werden. Da die LKV, wie auch andere Gesetzliche Krankenkassen (GKV), gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllt, steht auch ihr ein Teil des Bundeszuschusses zur Abgeltung dieser Aufgaben zu. Der Bundeszuschuss fließt nach der Gesundheitsreform ab 2009 in den Gesundheitsfonds, an dem die LKV nicht beteiligt ist. Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, zunächst den Aufbau der neuen Finanzierungsstrukturen in der GKV vorzunehmen und erst dann eine Einbeziehung der LKV in die Beteiligung des Bundes an solchen Aufgaben in die Wege zu leiten.
Dieses Vorgehen bringt daher nicht die von Verbänden befürchteten Nachteile für die Landwirte und ihre Familien mit sich. Bis Ende 2008 ist eine Beteiligung der LKV an den Steuergeldern ohnehin gesichert. Bei den Zahlen zu den angeblich drohenden Beitragserhöhungen wurde zudem auf einen Bundeszuschuss in einer Höhe abgestellt, die erst in vielen Jahren erreichbar sein wird. Auf starkes Drängen der Union hat sich die Koalition darauf verständigt, einen Entschließungsantrag einzubringen der darauf abzielt, rechtzeitig vor 2009 eine Lösung zur Beteiligung der LKV am Bundeszuschuss zu erarbeiten, um so auch weiterhin unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der LKV sicherzustellen. Für eine Verunsicherung der Landwirte und ihrer Familien besteht daher also kein Anlass.