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Landesspezifische Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds halten sich in engen Grenzen

Pressemitteilung

Bonn – Die landesspezifischen Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds halten sich – wie vom Bundesversicherungsamt (BVA) bereits im vergangenen Jahr prognostiziert – in einem sehr überschaubaren Bereich. Dies ist das Ergebnis der endgültigen Berechnungen des BVA für das Jahr 2009. „Alles in allem spiegelt das Ergebnis unsere Erwartungen aus dem vergangenen Herbst wider. Es zeigt sich, dass die regionalen Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds vor dessen Einführung nicht immer realistisch dargestellt worden sind“, erklärte hierzu der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner.

So erhalten beispielsweise Krankenkassen mit Versicherten in Bayern durch den Gesundheitsfonds insgesamt 3,4 Mio. € mehr und Krankenkassen mit Versicherten in Baden-Württemberg 142,7 Mio. € weniger. Dies hat zur Konsequenz, dass Krankenkassen mit Versicherten in Bayern keine Zahlungen aus der sog. Konvergenzklausel erhalten, während Krankenkassen mit Versicherten in Baden-Württemberg zusätzlich 42,7 Mio. € zufließen.

Insgesamt hat der gesonderte Belastungsausgleich, der sich aus den Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds speist, ein Volumen in Höhe von 121,3 Mio. €. Damit liegen die endgültigen Ausgleichssummen unter den Beträgen, die die Krankenkassen seit Januar 2009 als monatliche Abschlagszahlungen erhalten haben. Die hieraus resultierenden Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 637,8 Mio. € werden für die Krankenkassen allerdings nicht umgehend zahlungswirksam, sondern können im Laufe des kommenden Jahres in zwölf monatlichen Teilbeträgen beglichen werden. Der Gesetzgeber ist mit dieser Teilzahlungsregelung den Wünschen der zur Rückzahlung verpflichteten Krankenkassen entgegengekommen. Nach der endgültigen Ermittlung der Belastungsbeträge schüttet der Gesundheitsfonds im Jahresausgleich 2009 Ausgleichsbeträge für Versicherte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein aus.

Im Vorfeld der Einführung des Gesundheitsfonds wurden – insbesondere aufgrund des neuartigen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs sowie der nun vollständigen Berücksichtigung der Einkommensstruktur („Finanzkraft“) der einzelnen Krankenkassen – z.T. erhebliche finanzielle Umverteilungen zwischen den Krankenkassen in bestimmten Bundesländern befürchtet. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Rahmen der sog. Konvergenzklausel sichergestellt, dass die durch die Einführung des Gesundheitsfonds ausgelösten Belastungen der Krankenkassen im Jahr 2009 eine Grenze von 100 Mio. € je Bundesland nicht überschreiten.