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Landesregierung würdigt Verdienste pflegender Angehöriger – vorschlagsberechtigt ist jeder Bürger

Sozialministerin Annegret Kramp-Karrenbauer lobt Pflegemedaille des Saarlandes aus

Saarbrücken – „Bei der Bewältigung des Pflegealltags sind Angehörige eine wichtige und unerlässliche Stütze. Mit der „Pflegemedaille des Saarlandes“ will die Landesregierung auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam machen und das ehrenamtliche Pflegeengagement würdigen“, so die saarländische Sozialministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, die Bürger, Politik, Kirche und Gesellschaft aufruft, verdiente Angehörige für die Auszeichnung vorzuschlagen.

„Es darf nicht vergessen werden, dass der Hauptanteil der Pflege auch im Saarland immernoch in der Familie geleistet wird, zumeist durch pflegende Angehörige. Um das Augenmerk noch stärker auf den Einsatz pflegender Angehöriger zu lenken, hat sich die Landesregierung entschlossen, großartiges und unentgeltliches Engagement im Bereich häuslicher Pflege jetzt durch die Vergabe einer Pflegemedaille zu würdigen.

Wer einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut, leistet eine wichtige Aufgabe, die aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken ist. Mit der Auszeichnung soll auch das ehrenamtliche insbesondere soziale Engagement gestärkt werden. Denn eine Gesellschaft ist nur dann zukunftsfähig, wenn die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, sich einzubringen und Verantwortung für andere zu übernehmen. Bislang wurden im Saarland 150 Personen mit der Medaille gewürdigt.

Ministerin Kramp-Karrenbauer: „Reichen Sie daher bitte Vorschläge für die Vergabe der Pflegemedaille ein. In Ihrer Gemeinde, in Ihrer Nachbarschaft oder in Ihrem Freundeskreis gibt es bestimmt Saarländerinnen und Saarländer, die diese Auszeichnung verdient haben.

Die Pflegemedaille der Saarländischen Landesregierung wird von der Sozialministerin des Saarlandes überreicht. Mit ihr soll auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht und ihnen auch öffentlich gedankt werden.

Es können Personen ausgezeichnet werden, die ihren Wohnsitz im Saarland haben und einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen im häuslichen Bereich unentgeltlich über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung ebensowenig aus, wie kürzere Unterbrechungen der Pflege. Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Vorschlagsberechtigt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Bürgermeister und Ortsvorsteher, die privaten Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenbeirat, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person. Eingereicht werden können die Vorschläge beim Ministerium Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport. Der Vorschlag sollte auf einer Din A 4 Seite kurz die vorgeschlagene Person und ihren Pflegeeinsatz beschreiben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.